Hefti Thomas · Ständerat · 2015-03-17
Hefti Thomas · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2015-03-17
Wortprotokoll
Nachdem mich mein Sitznachbar schon genannt hat, möchte ich doch auch noch etwas sagen: Ich empfehle Ihnen, sich der Mehrheit anzuschliessen. Dass man nicht mit Freude in den Finanzausgleich einzahlt, kann ich an sich verstehen. Das ist übrigens auch beim Steuerzahler kaum anders. Ich komme noch darauf zurück und werde mich kurzhalten.
Es wird jetzt oft das Argument vorgebracht, dass die Nehmerseite das Recht nicht beachte, einfach deshalb, weil sie in der Mehrheit sei. Die Beträge seien überrissen, man habe Beträge von noch nie dagewesener Grösse. Der NFA hat gemäss Bundesverfassung und Gesetz mehrere Ziele, so einerseits das Ziel der Verringerung der Disparitäten und andererseits das Ziel der Ausstattung mit einer Mindestgrösse, die erwähnten 85 Prozent. Wie gesagt - und ich glaube, es ist eben doch nicht falsch -, das zweite Ziel ist erreicht, aber das erste ist noch nicht erreicht. Die Disparitäten haben sogar etwas zugenommen. Es gehören aber beide Elemente zum NFA, und sie sind gewollt, als Gegenposition auch zu einer materiellen Steuerharmonisierung, der ich keinesfalls das Wort reden würde.
Anstatt sich über den Ständerat zu ärgern, hätten die Geberkantone durchaus Anlass, sich über den Nationalrat zu freuen. Sie könnten davon ausgehen, dass dem bundesrätlichen Entwurf, wenn sich die Schere noch weiter schliesst, dann effektiv nichts mehr im Wege stünde. Im Moment haben aber die schwächeren Kantone zwar an Kraft gewonnen, die stärkeren allerdings noch in viel grösserem Ausmass. Ich vermag nicht zu erkennen, dass die Auffassung, die wir von der Mehrheit vertreten, etwas Stossendes hat; wir dürfen festhalten. Wenn der Nationalrat weiter festhält, so werden wir uns mit seiner Auffassung in einer nächsten Runde nochmals auseinandersetzen müssen. Auch das hat an sich nichts Schlechtes an sich.
Sind die Beträge wirklich jenseits von Gut und Böse? Es sei anerkannt, dass Zug und Schwyz hohe Beträge einzahlen. Ich nehme die Zahlen für 2013: Zug zahlt bei einem Gesamtaufwand von etwa 1,39 Milliarden Franken rund 276 Millionen Franken in den NFA, das sind 20 Prozent des Gesamtaufwandes. Bei Schwyz sind es 138 Millionen Franken bei einem Gesamtaufwand von etwa 1,34 Milliarden Franken, das heisst etwa 10 Prozent. In Zürich sind es 453 Millionen Franken bei einem Gesamtaufwand von gut 14,23 Milliarden Franken, das heisst etwas mehr als 3 Prozent.
Aber nehmen wir doch Zürich als Beispiel: Zürich hat einen innerkantonalen Finanzausgleich, und die Gemeinde Küsnacht zahlt 82 Millionen Franken in den innerkantonalen Finanzausgleich ein, bei einem Gesamtaufwand der Gemeinde von 206 Millionen Franken, das heisst 40 Prozent. Diese 80 Millionen Franken, die die Gemeinde Küsnacht in den innerkantonalen Finanzausgleich einzahlt, sind sogar mehr als die Hälfte dessen, was der Kanton Schwyz in den Bundesfinanzausgleich einzahlt. Das ist offenbar auch vom System so gewollt.
Zum Argument, die Mehrheit diktiere der Minderheit die Bedingungen: Dieses Argument ist heikel; wir könnten es auch bei der Besteuerung verwenden, zum Beispiel bei der direkten Bundessteuer, bei der etwa 10 Prozent der Steuerpflichtigen für zwei Drittel des Ertrages aufkommen, oder bei der AHV, denn auch dort erbringen wenige sehr viel mehr, als sie letztlich als Leistung erhalten. Auch das ist gewollt, und es wäre zu einfach, wenn man dazu sagte, es gehe Macht vor Recht.
Es gehört letztlich auch zum System - damit schliesse ich ab -, dass man den Kantonen die Freiheit lässt, wie sie ihre Steuersätze ansetzen wollen. Das hat aber auch sein Gutes; das gibt den Kantonen nämlich den Anreiz, haushälterisch zu sein, weil sie dann nicht, indem sie haushälterisch sind, durch Entzug des Finanzausgleichs noch bestraft werden. Nein, man kann haushälterisch sein und den Finanzausgleich trotzdem erhalten.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.