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Wermuth Cédric · Nationalrat · 2015-03-20

Wermuth Cédric · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-03-20

Wortprotokoll

Es tut mir leid, aber wenn die Mehrheit der Kommission die Petition schon in der Kommissionssitzung gelesen hätte, müssten wir hier diese Diskussion nicht führen. Ich bin überrascht, denn Sie haben der Petition in Ihren Statements praktisch in allen Punkten Recht gegeben. Die Frage hätte zumindest eingehend geprüft werden können.

Es ist richtig, die Fifa ist nicht nach Artikel 56 Buchstabe g des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer als gemeinnützige Organisation steuerbefreit; das hat seit 2011, seit der Erklärung des Kantons- und des Regierungsrates von Zürich, aber auch niemand mehr behauptet.

Es geht erstens darum, dass die Fifa als Organisation rechtlich und steuerrechtlich als Verein betrachtet wird, und zweitens darum, dass sie mit Blick darauf, wie sie mit ihren Reserven umgehen kann, offenbar ein spezielles "ruling" hatte und zum Teil heute noch hat. Die Organisation der Fifa als Verein erlaubt es diesem kleinen Freizeitclub vom Zürichberg, seinen Gewinn von bis zu 200 Millionen Franken im Kanton zu einem reduzierten Satz von etwa 4 Prozent zu versteuern. Die Petenten schätzen, dass die Fifa alleine mit dieser Regelung etwa 60 Mal weniger Steuern bezahlt, als sie bezahlen müsste, wenn sie als das besteuert würde, was sie effektiv ist, nämlich als ein Multimilliardenkonzern der Unterhaltungsindustrie, wie es Professor Mark Pieth richtig formuliert hat.

Es ist ausserhalb dieses Saales - und wenn wir ehrlich sind, müssen wir sagen: auch innerhalb dieses Saales - wirklich niemandem verständlich, warum die Fifa den gleichen rechtlichen Status besitzt wie ein Jodlerclub aus dem Berner Oberland. Sogar ihr Präsident, Sepp Blatter, sieht das als problematisch an. In einem Interview mit der "Weltwoche" sagte er selber, er vergleiche die Fifa mit einem börsenkotierten Unternehmen, darum wende man auch die gleichen Buchhaltungsstandards an. Was heute zur Debatte steht, ist ein offensichtlicher Missbrauch unseres liberalen Vereinsrechtes. Es geht darum, ob das Parlament bereit ist, diesen Missbrauch zu tolerieren. Ich meine Nein.

Die Fifa kann Rückstellungen vornehmen, die dann steuermindernd eingesetzt werden, weil ihr Geschäftsmodell offenbar grosse Risiken birgt. Ich muss Sie schon fragen: Welche Risiken genau birgt denn dieses Geschäftsmodell? 90 Prozent des Ertrages der Fifa gehen zurück auf sogenannte Wettbewerbserträge, das heisst auf Verträge zu Fernsehübertragungs-, Marketing- und Lizenzrechten. Auf Deutsch: Es sind Erträge aus den Fussballweltmeisterschaften und deren Vermarktung. Jetzt muss ich Sie schon fragen: Mit wem genau steht die Fifa denn mit Blick auf dieses Turnier international in Konkurrenz? Inwiefern besteht die Gefahr eines Ausfalls der Fussball-WM und ihrer Erträge? Wenn nicht gerade eine Armee vom Planeten Mars die Erde angreift, dürften diese Gewinne ziemlich sicher sein. Das haben die letzten Jahre klar gezeigt.

Als letztes Argument führt die Mehrheit politisch immer wieder, wir haben es vorhin auch wieder gehört, den ideellen Zweck und die Gemeinnützigkeit der Fifa an. Der Bundesrat versteigt sich in seiner Antwort auf die Interpellation Fehr Hans-Jürg 11.3552, "Die Fifa ist keine gemeinnützige Organisation", sogar zur Aussage - Herr Kollege Büchel hat es bereits zitiert -, die Fussball-Weltmeisterschaften würden in den jeweiligen Ländern positive Botschaften und Werte wie Fairplay, Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung vermitteln sowie die soziale und kulturelle Integration fördern.

Ich freue mich, Herr Büchel - wenn Sie und die Mehrheit der Petition keine Folge geben -, zu hören, wie Sie dann den Menschen bei der Fussball-WM 2018 in Russland und, noch viel besser, bei der Fussball-WM 2022 in Katar erklären wollen, welche ideellen Werte hier vertreten werden. Dies gerade vor dem Hintergrund der Korruptionsskandale. [PAGE 564]

Die Antwort der Mehrheit auf die Petition ist - mit Verlaub - etwas kleinkariert. Tatsächlich ist die Petition in einem Punkt nicht sehr präzise formuliert, nämlich was diese Steuerbefreiungen gemäss Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer angeht. Aber es wäre ein Leichtes gewesen, das Anliegen der Petition, die inhaltlichen Anliegen der Petenten aufzunehmen und zu sagen: "Jawohl, hier haben wir offensichtlich ein Problem. Das haben wir heute alle anerkannt." Oder die Kommission hätte sich zumindest um die Grundlagen kümmern können, wie es Herr de Buman am Schluss seines Votums auch gefordert hat.

Ich bitte Sie, diese Möglichkeit heute zu eröffnen und der Petition Folge zu geben.