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Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2015-03-18

Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2015-03-18

Wortprotokoll

Wir sind hier in Präsenz einer Standesinitiative für die Einführung eines Mutterschaftsurlaubes bei Adoption. Diese Standesinitiative wurde am 9. April 2014 durch den Grossen Rat des Kantons Neuenburg eingereicht, und Ihre SGK hat an ihrer Sitzung vom 16. Januar 2015 diese Standesinitiative beraten. Sie hat dabei auch zwei Mitglieder des Grossen Rates des Kantons Neuenburg angehört und empfiehlt Ihnen mit 8 zu 3 Stimmen, der Standesinitiative keine Folge zu geben.

Worum geht es? Ich habe es eingangs erwähnt, die Standesinitiative verlangt, dass im Erwerbsersatzgesetz ein dem Mutterschaftsurlaub entsprechender Urlaub für Adoptivmütter eingeführt werden soll. Es geht also darum, dass Artikel 16h geändert werden soll. Dort soll festgelegt werden: "Frauen, die ein Kind adoptieren, welches acht Jahre oder jünger und nicht das Kind ihres Ehegatten ist, haben Anspruch auf eine Adoptionsentschädigung, welche der Mutterschaftsentschädigung entspricht." Und dann soll ein neuer Artikel 16i eingefügt werden: "In Ergänzung zu Kapitel IIIa und IIIb können die Kantone eine höhere oder länger dauernde Mutterschafts- oder Adoptionsentschädigung vorsehen und zu deren Finanzierung besondere Beiträge erheben." Der Neuenburger Grosse Rat verlangt also damit, im Erwerbsersatzgesetz einen dem Mutterschaftsurlaub entsprechenden Urlaub für Adoptivmütter einzuführen. Das geltende Bundesrecht sieht keinen solchen Adoptionsurlaub vor. Deshalb soll also das EOG geändert werden.

Dieses Anliegen ist seit 2005 auf Bundesebene immer wieder vorgebracht worden, hatte jedoch nie Erfolg, wurde also vom Bundesparlament immer abgelehnt, zum letzten Mal im September 2013 mit der Ablehnung der Motion Romano 12.3110, "Adoption von Kleinkindern. Hart geprüfte Familien unterstützen". Herr Nationalrat Romano hat in der Zwischenzeit meines Wissens einen neuen Vorstoss eingereicht, eine parlamentarische Initiative (13.478), die in der SGK-NR bereits vorberaten wurde.

Der Vorstoss des Kantons Neuenburg, das ist den Initianten wichtig, und darum erwähne ich es, spricht im Text von "Ehegatten". Sie wollten also nicht "Partner" schreiben, weil sie gedacht haben, dass zum heutigen Zeitpunkt die Erfolgschancen des Anliegens gleich null wären, wenn der Adoptionsurlaub mit einem Elternurlaub verknüpft würde.

Für die Mehrheit der Kommission gibt es in der vorliegenden Frage keinen Handlungsbedarf. Zum einen wird heute in Artikel 16h des Erwerbsersatzgesetzes - dieser trägt den Titel "Verhältnis zu kantonalen Regelungen" - stipuliert, dass die Kantone eine höhere oder länger dauernde Mutterschafts- oder eine Adoptionsentschädigung vorsehen können. Die Kantone haben also die Möglichkeit, hier selber zu legiferieren. Zum andern, und das war uns ganz wichtig, sieht die Mehrheit der SGK keinen Handlungsbedarf, weil der Mutterschaftsurlaub bei Adoption auch ein eigenverantwortliches Anliegen sei. Wer also ein Kind adoptiere, müsse wissen, worauf er sich einlasse und dass es selbstverständlich eine Eingewöhnungsphase gebe. Man würde somit übers Ziel hinausschiessen, wenn man eine dem Mutterschaftsurlaub analoge Regelung treffen würde.

Ich bitte Sie also, dieser Initiative keine Folge zu geben.