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Baumann Isidor · Ständerat · 2015-03-18

Baumann Isidor · Ständerat · Uri · Fraktion CVP-EVP · 2015-03-18

Wortprotokoll

Zu Artikel 5 Absatz 2 wurden in der Kommission zwei Anträge gestellt. Erstens wurde ein neuer Absatz 2bis beantragt. Das Ziel war, die Bevölkerung frühzeitig zu informieren und auch zu sensibilisieren. Dieser neue Absatz hätte gelautet: "Der Bundesrat informiert die Bevölkerung über die Belange der Versorgungssicherheit und zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit vor Versorgungsengpässen. Er arbeitet mit der Wirtschaft zusammen." Dazu wurde in der Diskussion darauf verwiesen, dass Artikel 55 Absatz 5 mit diesem Antrag praktisch identisch sei und dem Anliegen nachkomme, sodass dieser Absatz nicht notwendig sei. Der Antrag, diesen Absatz aufzunehmen, wurde dann zurückgezogen.

Der zweite Antrag betraf einen Absatz 2ter. Das ist der Antrag, wie er jetzt auf der Fahne ist, also der neue Absatz 2bis. Dieser Antrag besagt, dass der Bundesrat für die verwaltungsinterne Koordination der Departemente in Fragen der wirtschaftlichen Landesversorgung zu sorgen hat und dass dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung die Federführung obliegt. Begründet wird dieser Antrag damit, dass der Eindruck besteht, dass bundesintern wenig koordiniert wird, wenn es um die Kernfragen der Landesversorgung geht. Auch müsse klar festgeschrieben werden, dass dem WBF die Federführung obliege. Diesen Ansatz erachtete man nicht als notwendig, weil die vorhandene Regelungsdichte zugunsten der wirtschaftlichen Landesversorgung genügen sollte und weil dieser Punkt in Artikel 56 bereits aufgenommen sei. Dem Antragsteller genügte die Formulierung in Artikel 56 aber nicht, und er liess über seinen Antrag abstimmen. Die Kommission hat dem Antrag mit 4 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen, also mit Stichentscheid des Präsidenten, zugestimmt.

Ich beantrage Ihnen, der Mehrheit der Kommission zu folgen.