Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2001-11-29
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-11-29
Wortprotokoll
Wie die Präsidentin und auch die Vorredner bereits ausgeführt haben, entschieden wir in der Herbstsession, dass selbst unter Erfüllung aller Voraussetzungen kein Anspruch auf einen Vertrag besteht. Wir haben uns für die Aufhebung des Kontrahierungszwanges ausgesprochen. Objektive Kriterien, auf die sich sowohl Leistungserbringer als auch Versicherer stützen können, haben wir offen gelassen. Was wir Ihnen jetzt in Absatz 1quinquies vorschlagen, sind eigentlich keine konkretisierten Kriterien; vielmehr schlagen wir vor, dass sich Leistungserbringer und Versicherer zusammensetzen und Kriterien nach gewissen Vorgaben ausarbeiten. Ich gehe mit Kollege Stähelin einig, dass das nicht ganz einfach sein wird. Ich bin gespannt, welche Kriterien dann hier zusammengetragen werden.
Die Präsidentin der Kommission, Frau Beerli, hat erwähnt, dass wir sehr viele Briefe erhalten haben, einerseits von Leistungserbringern, andererseits aber auch von Versicherten, d. h. von Patientinnen und Patienten. Sie sind beunruhigt und fürchten, dass die Ärzte für ihre Patientinnen und Patienten in Zukunft weniger Zeit aufbringen können, dass vor allem die Wirtschaftlichkeit im Vordergrund steht. Hier möchte ich noch einmal ganz klar festhalten: Wir haben in diesem Absatz 1quinquies nicht nur die Wirtschaftlichkeit, sondern auch die Qualitätssicherung festgehalten, sodass Gewähr geboten ist, dass nicht nur die Wirtschaftlichkeit, dass nicht nur möglichst kurze Zeiten für den Patienten gegeben sein dürfen, sondern dass auch die Qualität stimmen muss. Wir haben ausserdem einen Artikel eingefügt, der die Möglichkeit bietet, dass Langzeitpatienten - selbst wenn ein Versicherer mit einem Leistungserbringer keinen Vertrag mehr abschliesst - bei ihren Ärzten oder Ärztinnen bleiben dürfen.
Ich denke, die Kommission hat sich wirklich bemüht, Ihnen hier einen Artikel vorzulegen, der in Richtung Wirtschaftlichkeit geht, der aber die Qualitätssicherung nicht als Nebensächlichkeit abtut. Ich bin davon überzeugt, dass wir damit all den Bedenken der Versicherten Rechnung tragen und ihnen versichern können, dass Qualität auch künftig entscheidend sein wird.
Ich bitte Sie ebenfalls, der Kommission zuzustimmen.