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Spoerry Vreni · Ständerat · 2001-12-03

Spoerry Vreni · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-03

Wortprotokoll

Es ist mir sehr wohl bewusst, dass im Bereich des Nationalstrassenbaus und der Eindämmung der Lärmimmissionen in unserem Land eine Vielzahl von Begehren anhängig ist, und es ist verständlich, dass aus der Sicht der Betroffenen ihr Anliegen immer das wichtigste und das vordringlichste ist. Aus diesem Grunde verstehe ich auch, dass die Verwaltung gezwungen ist, kein Jota von ihren Standards abzuweichen und sie auch bei meiner Empfehlung eine harte Linie verteidigen muss.

Gestatten Sie mir dennoch - trotz der fortgeschrittenen Zeit -, Ihnen während ein paar Minuten die besondere Situation von Schwamendingen darzulegen, ein dicht besiedeltes Quartier der Stadt Zürich, das Sie mit Sicherheit alle mehr oder weniger häufig auf der Autobahn A1.4.4 durchfahren, handelt es sich doch bei diesem Autobahnstück um den Abschnitt mit dem wohl grössten Verkehrsaufkommen in der ganzen Schweiz. Ich wünschte mir, dass diese Schilderung Sie dazu veranlassen würde, meine Empfehlung entgegen dem Antrag des Bundesrates zu überweisen - mit dem Ziel, diese brisante Frage nicht nur anhand von restriktiven Standards, sondern unter Beizug weiterer Kriterien beurteilen zu lassen.

Der Bundesrat anerkennt den Handlungsbedarf, liegt doch der Lärmpegel in Schwamendingen über dem Alarmwert der Lärmschutzverordnung. Er stellt sich aber auf den Standpunkt, der anerkannte Sanierungsbedarf sei mit der Errichtung von Lärmschutzwänden genügend abgedeckt - vorausgesetzt, dass in den oberen Stockwerken zusätzlich Schallschutzfenster eingebaut und dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 Stundenkilometer angeordnet würden. Dieses Projekt würde Kosten von 23 Millionen Franken verursachen. Der Bundesrat wäre bereit, an diese Kosten im Umfang von 58 Prozent beizutragen.

Der Zürcher Regierungsrat hat dieses Projekt ursprünglich ebenfalls unterstützt, allerdings wohl weniger, weil er es optimal findet, sondern schlicht, weil seine diesbezügliche Kasse leer ist, was man mit Bezug auf den Bund nicht unbedingt behaupten kann.

Der Stadtrat von Zürich demgegenüber hat sich für eine Tieferlegung und Überdeckung des Abschnittes von Schöneich bis Aubrugg stark gemacht, weil nur dieses Projekt geeignet sei, das in zwei Teile zerschnittene und von Lärmimmissionen geplagte Quartier wieder zusammenzuführen und dort eine Lebensqualität zu schaffen, welche die fortschreitende Abwertung dieses einst blühenden Quartiers stoppen könnte.

In der Zwischenzeit hat sich allerdings einiges ereignet. Einerseits ist man sich im Quartier Schwamendingen im Klaren, dass Schallschutzwände alleine keinen angemessenen Lärmschutz sicherstellen können. Anderseits ist aber die Tieferlegung der Strasse - das wäre die Maximallösung - so teuer und vor allem so zeitraubend, dass die Schwamendinger lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach haben möchten, was der Mittellösung, der so genannten "Einhausung" des Strassenabschnittes, entspricht. Dieses Begehren ist zwischenzeitlich auch mit einer Volksinitiative anhängig gemacht worden.

Noch gewichtiger ist allerdings die Tatsache, dass der Zürcher Kantonsrat, in dem weihnächtliche Harmonie in der Regel nicht dominiert, bei einer hohen Präsenz die Regierung einstimmig beauftragt hat - ich wiederhole: einstimmig beauftragt hat -, das Projekt Einhausung Autobahn Schwamendingen anstelle des Projektes Lärmschutzwände vorzulegen.

Über alle Parteigrenzen hinweg ist man sich im ganzen Kanton Zürich also einig, dass die Probleme des Quartiers Schwamendingen mit Lärmschutzwänden nicht gelöst werden können. Lärmschutzwände, die einen genügenden Schutz bieten würden, müssten so hoch sein, dass sie weder technisch noch städtebaulich vertretbar wären. Baut man aber niedrigere Lärmschutzwände, wie das vorgesehen war, sind die oberen Stockwerke nicht geschützt. Der Einbau von Schallschutzfenstern ist dafür selbstverständlich kein genügender Ersatz, haben wir es doch hier mit Lärmimmissionen rund um die Uhr zu tun. In Wohnungen leben die Menschen tagaus, tagein; sie sind darauf angewiesen, zumindest zeitweilig die Fenster öffnen zu können. Aus diesem Grunde kann in diesem speziellen Fall die theoretische Einhaltung von gesetzlichen Mindestanforderungen beim Lärmschutz einfach nicht genügen.

Warum bezeichne ich die Auswirkungen der Autobahn mitten im Quartier Schwamendingen als Spezialfall? Der spezielle Fall ergibt sich in Schwamendingen aus einer Kumulation von verschiedenen Faktoren, wie sie sich in dieser Ausgeprägtheit wohl kaum an einem anderen Ort in der Schweiz gleich zeigen: Erstens ist die Zahl der von den Immissionen betroffenen Menschen in einem dicht besiedelten Stadtquartier sehr hoch. Zweitens ist das Verkehrsaufkommen auf diesem Strassenabschnitt mit durchschnittlich über hunderttausend Fahrzeugen täglich rekordverdächtig. Drittens - last but not least - ist Schwamendingen wegen der enorm störenden Auswirkungen dieser massiv frequentierten Autobahn mitten im Quartier zunehmend mit sozialen Problemen konfrontiert. Das Quartier verändert sicht- und messbar seinen Charakter.

Eine entsprechende Erhebung der Fachstelle "Stadtentwicklung" der Stadt Zürich hat ergeben, dass Schwamendingen bezüglich Ausbildungsstand am untersten Ende der städtischen Skala liegt. Entsprechend tief ist das durchschnittliche Einkommen. Der Anteil der Fürsorgeabhängigen liegt deutlich über dem städtischen Schnitt. Der Ausländeranteil verzeichnet in den letzten Jahren ein kräftiges Wachstum, und der Anteil der ausländischen Schulkinder liegt bei über 41 Prozent.

Das sind alles Fakten, welche es verdienen, in die Betrachtung einbezogen zu werden.

Mir ist klar, dass die Verwaltung hier aus eigenem Antrieb wohl kaum Spielraum hat. Aus diesem Grunde wäre ich dankbar, wenn der Bundesrat dank der Überweisung dieser Empfehlung die Situation Schwamendingen unter einem etwas breiteren Sichtwinkel beurteilen könnte. Dabei darf sicher in Betracht gezogen werden, dass in der jüngeren Vergangenheit aufwendige Bauwerke realisiert worden sind, bei denen man sich füglich fragen kann, ob gleich viele schutzwürdige Interessen involviert waren, wie das in Schwamendingen der Fall ist. Das wissen natürlich auch die Schwamendinger, und das lässt sie ihre Situation nicht leichter ertragen.

Aus diesem Grund bitte ich Sie, bei Ihrem Entscheid zu berücksichtigen, dass hier nicht nur die direkt betroffenen Schwamendinger, sondern der einstimmige Zürcher Kantonsrat die Meinung vertritt, die Minimallösung, welche der Bundesrat mitzufinanzieren bereit ist, genüge hier einfach nicht, um dem erforderlichen Schutz der betroffenen Menschen gerecht zu werden und ihn sicherzustellen.

In diesem Sinne wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie meine Empfehlung unterstützen könnten.