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Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2015-06-18

Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2015-06-18

Wortprotokoll

Der Präsident hat die Geschäfte jetzt gemeinsam aufgerufen. Ich erlaube mir, zuerst die drei Standesinitiativen zu behandeln und dann, sozusagen als Schlussfolgerung, auf das Postulat der WAK einzugehen, obwohl das Postulat der WAK auf der Traktandenliste zuerst genannt ist. Ich gehe davon aus, dass Kollege Abate dann seinen Antrag begründen wird, der Standesinitiative 14.304, "Das Tessin gestaltet seine Zukunft selbst", Folge zu geben.

Sie haben dem schriftlichen Bericht der Kommission entnehmen können, dass die WAK Ihres Rates einstimmig beantragt, allen drei Standesinitiativen keine Folge zu geben. Gleichzeitig beantragt Ihnen die WAK ebenso einstimmig die Annahme des Postulates 14.3012, "Anliegen des Kantons Tessin. Ausgangslage und Entwicklungsperspektive".

Ich möchte betonen und wirklich unterstreichen, dass die WAK-SR die Anliegen des Kantons Tessin sehr ernst genommen hat und sehr ernst nimmt. Sie hat sich an drei Sitzungen eingehend mit der Situation des Kantons Tessin und auch mit den drei Standesinitiativen auseinandergesetzt. So haben wir am 26. Januar 2015 eine Vertretung des Tessiner Grossen Rates angehört. Wir haben daraufhin beschlossen, für die darauffolgende Sitzung, die am 23. Februar 2015 stattfand, sowohl die Vorsteherin des EFD wie den Vorsteher des WBF einzuladen, um diese beiden Bundesräte befragen und zur Angelegenheit der drei Standesinitiativen anhören zu können. Daraufhin haben wir angesichts der laufenden Arbeiten in der Verwaltung beschlossen, die Vorprüfung trotz der Fristen im Parlamentsrecht zu sistieren. Das war übrigens auch ein Anliegen der Vertretung des Grossen Rates des Kantons Tessin. Das Büro des Ständerates hat es dann ausnahmsweise, auch aufgrund der besonderen Situation, erlaubt, dass die Geschäfte etwas später behandelt werden, also in dieser Sommersession.

Am 23. Februar haben wir das genannte Kommissionspostulat eingereicht, das der Bundesrat zur Annahme beantragt. Ich erinnere daran, dass die Kommission bei Standesinitiativen jeweils entscheiden muss, ob Regelungsbedarf besteht und ob der Weg der Standesinitiative tatsächlich der geeignetste Weg ist - ich sage das dann auch im Hinblick auf den Antrag Abate - oder ob es einen anderen Weg gibt, der zielführender ist.

Bevor ich auf die einzelnen Standesinitiativen eingehe, möchte ich nochmals betonen, dass die Kommission sich der besonderen Lage des Tessins bewusst ist. Das Postulat zeigt ja auch, dass die WAK die in den Standesinitiativen aufgeworfenen Fragen ernst nimmt und eben auch weiterverfolgen und vertiefen will.

Das Tessin ist geografisch in einer besonderen Lage. 1,5 Millionen Personen leben in einem Umkreis von 25 Kilometern ab der Schweizer Grenze. 6 Millionen Personen leben in einem Umkreis von 50 Kilometern ab der Schweizer Grenze. Damit ist auch gesagt, dass das Tessin, das gegen Norden geografisch abgegrenzt ist, gegen Süden offen und damit Teil der Metropolitanregion Mailand bzw. der Region Lombardei ist. Das ist eine einzigartige Situation, die nirgendwo sonst in der Schweiz in dieser Art und Weise anzutreffen ist, obwohl wir in der Ostschweiz, in Basel oder in der Romandie ja auch Grenzlagen haben.

Bei der Lombardei handelt es sich um eine Wirtschaftsregion, die in der Krise ist. Die Arbeitslosigkeit in der Lombardei beträgt 8 Prozent, die Jugendarbeitslosigkeit 39,1 Prozent, das Durchschnittseinkommen liegt bei brutto 23 320 Euro. Damit ist das Tessin zum sozialen Puffer für eine Wirtschaftsregion in der Krise geworden. Dass ein relativ kleiner Kanton mit dieser Rolle überfordert war und ist, liegt auf der Hand. Jedenfalls sind die negativen Auswirkungen auf dem Tessiner Arbeitsmarkt nicht ausgeblieben.

Nun zu den einzelnen Standesinitiativen: Ich spreche zuerst zur Initiative 14.302. Hier verlangt der Kanton Tessin, dass das Grenzgängerabkommen zwischen der Schweiz und Italien gekündigt werden soll und dass das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen diesen beiden Staaten neu zu verhandeln sei. Die Initianten haben damit argumentiert, dass Grenzgänger an ihrem Wohnort in Italien keine Einkommenssteuer bezahlen müssen. Im Gegenzug überweist die Schweiz 38,8 Prozent der aus der Erwerbstätigkeit der Grenzgänger eingenommenen Steuern an Italien. Für italienische Grenzgänger ist das geltende Abkommen besonders günstig, weil sie dadurch, dass ihr Einkommen in Italien nicht besteuert wird, gegenüber den in Italien arbeitenden Personen mit ähnlichen Einkommen besonders stark bevorteilt werden.

Nun, der Kanton Tessin ist sich bewusst, so auch die Vertreter des Grossen Rates, dass die einseitige Aufkündigung des Grenzgängerabkommens gemäss dessen Artikel 6 sowie gemäss Artikel 15 Absatz 4 des Doppelbesteuerungsabkommens auch zur Aufkündigung des Doppelbesteuerungsabkommens führen würde. Sie fordern die Bundesversammlung auf, beide Abkommen aufzukündigen und mit Italien neue Verhandlungen zu führen, um damit auch den Interessen des Kantons Tessin besser Rechnung zu tragen.

Ich habe es erwähnt, am 23. Februar haben wir die Vorsteherin des EFD angehört; sie ist ja heute auch anwesend, weil es noch ein Kommissionspostulat gibt, und vielleicht können Sie sich, Frau Bundesrätin, auch zu dieser Frage noch äussern. Wir haben Sie angehört und uns über den neusten Stand der Verhandlungen der Schweiz mit Italien betreffend Doppelbesteuerungsabkommen und Grenzgängerabkommen orientieren lassen.

Wir haben festgestellt, dass in den Verhandlungen der Schweiz mit Italien über die künftige Zusammenarbeit in Steuerfragen seit dem Einreichen der Initiative entscheidende Fortschritte erzielt worden sind. Am 23. Februar 2015, also am Tag, an dem die Vorsteherin des EFD bei uns in der Kommission war, haben die Finanzminister der [PAGE 674] Schweiz und Italiens ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen und eine Roadmap für die Weiterführung des Finanz- und Steuerdialogs unterzeichnet. Diese umfasst auch eine Verbesserung des Grenzgängerabkommens, welche bis Mitte 2015 finalisiert sein soll. Künftig sollen Grenzgänger einer beschränkten Besteuerung im Staat, in dem sie die Arbeit ausüben, und einer ordentlichen Besteuerung im Ansässigkeitsstaat unterliegen. Der Anteil im Staat des Arbeitsorts beträgt maximal 70 Prozent des Totals der Quellensteuer. Die gesamte Steuerlast der Grenzgänger soll mit der neuen Regelung nicht unter der aktuellen liegen und anfangs auch nicht höher sein, jedoch graduell ansteigen. Diese neue Regelung soll auch auf Reziprozität ausgerichtet sein.

Aufgrund dieser Entwicklungen erachtete die WAK Ihres Rates die Standesinitiative Tessin 14.302 als erfüllt und beantragt, ihr keine Folge zu geben.

Die Standesinitiative 14.303 fordert, dass der Bund für jene Gebiete, die von den Auswirkungen der Personenfreizügigkeit besonders betroffen sind, einen Sonderstatus im NFA vorsieht. Ferner sei im Rahmen der Umsetzung des neuen Artikels 121a der Bundesverfassung eine Anpassung des Finanz- und Lastenausgleichs vorzunehmen, sodass die sich aus der Personenfreizügigkeit ergebenden negativen Auswirkungen für Wirtschaft und Umwelt ausgeglichen werden können.

Die Initianten haben hierzu ausgeführt, dass die Bilanz der bilateralen Abkommen mit der EU, insbesondere die Bilanz des Personenfreizügigkeitsabkommens, gemischt sei. Sie argumentierten, dass die Bundesverfassung zwar vorsehe, dass die Kantone und die Bürgerinnen und Bürger gleich behandelt werden, weshalb eine unterschiedliche Anwendung von Gesetzen nicht möglich sei; es stelle sich jedoch die Frage, ob es angesichts der Tatsache, dass die bilateralen Abkommen in den verschiedenen Regionen der Schweiz unterschiedliche Auswirkungen hätten, nicht Raum für eine befristete Sonderregelung geben würde. Dies im Sinne eines Sonderstatus oder einer Sonderzone oder zumindest für umfassende Entlastungsmassnahmen zugunsten der Randregionen, vor allem und immer mit Bezug auf die Personenfreizügigkeit. Durch die Einrichtung von solchen Gebieten würde die Bundespolitik an Handlungsspielraum und Flexibilität gewinnen.

Die WAK-SR hat hier zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat am 26. März 2014 neue Verbesserungen der flankierenden Massnahmen beschlossen und die Möglichkeit geschaffen hat, die Kontrollen in von der Personenfreizügigkeit besonders betroffenen Branchen und Regionen zu erhöhen. Dies gilt besonders auch für das Tessin. Der Vorsteher des WBF hat an unserer Januarsitzung, an der auch Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf teilgenommen hat, ausgeführt, dass die Zahl der Kontrollen im Jahr 2015 im Vergleich zu den beiden Vorjahren mehr als verdoppelt worden sei. Im Kanton Tessin würden zudem für bisher elf Branchen Normalarbeitsverträge vereinbart, die unter anderem auch Mindestlöhne vorsehen. Sie haben ja auch zur Kenntnis genommen, dass am letzten Wochenende das Tessiner Volk einem Mindestlohn zugestimmt hat für Branchen, in denen kein Gesamtarbeitsvertrag abgeschlossen worden ist. Man kann das dort also auch entsprechend regeln.

Die WAK empfiehlt Ihnen, auch der Standesinitiative 14.303 keine Folge zu geben.

Die Standesinitiative Tessin 14.304 verlangt, dass im Rahmen der Ausführungsgesetzgebung zum neuen Artikel 121a der Bundesverfassung die Kompetenz zur Festlegung der Kontingente für Grenzgänger den Kantonen übertragen wird. Das ist jetzt die Initiative, bei der Kollege Abate nachher für Folgegeben votieren wird.

Hier haben die Initianten bei der Anhörung darauf hingewiesen, dass die breite Zustimmung zum neuen Artikel 121a der Bundesverfassung im Tessin vor allem auf den Willen des Tessiner Stimmvolkes zurückzuführen sei, den Zugang von Grenzgängern zu ihrem Kanton zu reglementieren, namentlich mit dem Ziel, eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und die Ersetzung der einheimischen Arbeitskräfte zu verhindern. In anderen Kantonen, in denen das Phänomen der Grenzgänger weniger präsent ist, hat dieses Element nach Aussagen der Initianten keine derart wichtige Rolle bei der Bildung des Volkswillens gespielt. Die Initianten sind der Ansicht, dass diese unterschiedlichen Blickwinkel in Bezug auf die Grenzgängerproblematik bei der Festlegung der Höchstzahlen und Kontingente im Sinne des neuen Verfassungsartikels berücksichtigt werden müssen.

Die Kommission hat am 20. April 2015 einstimmig beschlossen, der Standesinitiative keine Folge zu geben, und zwar deshalb, weil der Bundesrat daran ist, die Vorbereitungsarbeiten für die Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative und damit von Artikel 121a der Bundesverfassung zu treffen. Die Vernehmlassung wurde ja abgeschlossen. Der Kanton Tessin hat dort auch deponiert, dass er für Grenzgänger selber Kontingente festlegen möchte; auch andere Kantone wollen dies. Die Kommission ist aber der Auffassung, dass dies jetzt nicht eine Frage der Standesinitiative ist, sondern auch eine Frage der Umsetzung, das heisst der Frage, wie das Parlament dann mit der Gesetzgebung zur Umsetzung von Artikel 121a umgehen wird. Es ist deshalb aus Sicht der Kommission nicht angebracht, parallel zur Umsetzung von Artikel 121a jetzt auch noch der Standesinitiative Folge zu geben.

Ich habe es eingangs erwähnt, wir haben die Initiativen nicht einfach abgelehnt. Wir sind der Meinung, dass die Themen, die das Tessin sicherlich zu Recht beschäftigen, weiterverfolgt werden müssen, und haben deshalb einstimmig ein Postulat angenommen, das der Bundesrat zur Annahme empfiehlt. Ich empfehle es Ihnen auch zur Annahme. Wenn Sie den Text lesen, sehen Sie, dass die WAK "insbesondere die Massnahmen, Handlungsmöglichkeiten und die allfälligen Fortschritte in den Bereichen Grenzgängerbesteuerung, Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien und Personenfreizügigkeit" weiterverfolgen will. Der Bundesrat soll dazu Bericht erstatten. Die WAK Ihres Rates wird, darauf können Sie vertrauen, an diesen Fragen dranbleiben und sicherlich weitere Schritte in die Wege leiten, sollte dies notwendig sein.

Ich bitte Sie also, den drei Standesinitiativen keine Folge zu geben und das Postulat anzunehmen.