Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2015-06-18
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2015-06-18
Wortprotokoll
Ich möchte nur noch dies hinzufügen: Mit der Fassung des Nationalrates bei diesem Geschäft wäre das Widerrufsrecht bei Abzahlungs- und Leasinggeschäften in der Tat faktisch abgeschafft worden. Dagegen hat sich der Bundesrat vehement gewehrt. Man kann nicht eine Konsumentenvorlage machen, die eine Verbesserung will, und am Schluss eine massive Verschlechterung bewirken. Betragsmässig sind nämlich die Abzahlungs- und Leasingverkäufe das grosse Volumen und nicht die Telefonverkäufe. Ich bin deshalb dankbar, dass man in der Einigungskonferenz nun versucht hat, einen Kompromiss zu finden, wenn auch in dem Sinn, dass man dem Nationalrat entgegengekommen ist. Dort wurde immer erwähnt, dass es bei missbräuchlicher Nutzung eine Entschädigung braucht und der angemessene Mietzins nicht ausreicht. Dass Sie das ins Gesetz schreiben, ist zwar, wie auch der Kommissionssprecher gesagt hat, nicht wirklich notwendig, weil es auch sonst geregelt wäre; aber wenn es nun auch im Gesetzestext steht, ändert das grundsätzlich nichts daran, das haben Sie und auch der Bundesrat immer wieder gesagt. Man hat diese Missbrauchsregel jetzt ins Gesetz geschrieben.
In diesem Sinne kann man dem Antrag der Einigungskonferenz zustimmen. Der Bundesrat unterstützt diesen Antrag.