Engler Stefan · Ständerat · 2015-06-18
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2015-06-18
Wortprotokoll
Ich erstatte Ihnen Bericht über das Ergebnis der Einigungskonferenz. Sie haben die Fahne vor sich und ersehen aus Seite 3, zu welchem Entscheid die Einigungskonferenz gekommen ist.
Die Einigungskonferenz unterbreitet Ihnen eine im Vergleich zur ständerätlichen Fassung angepasste Version, die ein Stück weit dem Nationalrat entgegenkommt, indem die Bestimmung zum Missbrauch jetzt ausdrücklich in den Text aufgenommen und an die Bestimmungen des geltenden Rechts angefügt wird. Ich muss allerdings darauf hinweisen, dass dafür ein Stichentscheid notwendig war und somit nicht von einem klaren Antrag der Einigungskonferenz gesprochen werden kann. Wir hatten davon gesprochen, dass wir dieser Vorlage, die eigentlich den Konsumentenschutz stärken wollte, nicht wie einem Huhn noch die letzte Feder rupfen sollten. Die Gefahr, dass man dem Huhn jetzt auch noch gleich den Hals umdreht, ist gross.
Es geht darum, dass in Missbrauchsfällen nebst einem angemessenen Mietzins für den Gebrauch einer Sache, die vor Ablauf der Widerrufsfrist ausgehändigt worden ist, zusätzlich eine angemessene Entschädigung ausgerichtet werden muss. An und für sich müsste man das nicht regeln, weil Artikel 2 Absatz 2 des Zivilgesetzbuches das schon regelt, wo festgehalten wird, dass Missbrauch keinen Rechtsschutz verdient. Entsprechend würde ein solcher Fall, auch ohne dass man es explizit im Gesetz erwähnt, von einem Richter beurteilt werden müssen, wenn das Vorliegen eines Missbrauchs geltend gemacht würde.
Eine knappe Mehrheit hat sich entschieden, dem Nationalrat doch noch etwas entgegenzukommen und dem geltenden Recht folgenden Zusatz hinzuzufügen: "Bei missbräuchlichem Gebrauch oder Nutzung der Sache während der Widerrufsfrist schuldet die Konsumentin oder der Konsument eine angemessene Entschädigung, die sich am Wertverlust der Sache bemisst." Das heisst, wir bleiben beim geltenden Recht und hängen noch diesen Missbrauchsvorbehalt an.
Ich hoffe, dass es damit gelingt, das Geschäft doch noch zu einem Abschluss zu bringen, und möchte Sie bitten, einzuschwenken und dem Antrag der Einigungskonferenz zuzustimmen. Einen Minderheitsantrag aus der Kommission gibt es nicht; einen Einzelantrag, den Antrag der Einigungskonferenz abzulehnen, gibt es auch nicht.