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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2001-12-04

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-04

Wortprotokoll

Darf ich ausnahmsweise dem Bundesrat - ich bitte um Verständnis - noch eine Bemerkung nachschieben?

Ich spreche nicht mehr vom Minderheitsantrag Dettling, er ist sachlich und politisch problematisch. Aber wenigstens zum Antrag des Bundesrates möchte ich festhalten, dass er jetzt erstmals bei uns vertreten wurde - das muss ich deutlich sagen! In der Kommission wurde er so nie vertreten. Wenn Sie so beschliessen, gibt es einen ganzen Rattenschwanz von weiteren Änderungen in diesem Gesetzentwurf. Man kann nicht einfach einen Artikel ändern und meinen, es funktioniere dann. Irgendjemand muss dann noch die entsprechenden Anträge stellen.

Zur Sache: Es geht um die andere Funktion der Vergleichsmiete, das ist das eine Thema; das andere Thema betrifft eine andere Indexregelung. Der Bundesrat hat eine andere Indexregelung vorgeschlagen, eine wirtschaftlich wesentlich andere als jene, die Ihnen die Kommissionsmehrheit vorgeschlagen hat.

Zunächst zur Vergleichsmiete: Alle Kommissionsmitglieder haben die Funktion der Vergleichsmiete, die der Nationalrat beschlossen hat, abgelehnt: die Vergleichsmiete, die eben nicht nur die Notbremse ist, nicht nur Überprüfungskriterium, sondern die begleitet, die Anpassungskriterium ist. Im Gesetzestext - wenn auch nicht in den Äusserungen, die uns von Herrn Direktor Gurtner vorgetragen wurden - ist das Instrumentarium angelegt, um daraus eine staatliche Kontrolle aufzubauen. Das haben wir nicht gewollt. Ich bin deutlich auch heute der Meinung, das sei nicht gut so. Das entsprechende Potenzial steckt im Gesetzestext. Ich bin gerne bereit, das zu erläutern, aber das hat bei uns Stunden gebraucht. Wenn ich das in zwei Minuten tun muss, ist es etwas schwieriger.

Wir dürfen uns nicht von dieser einen Bestimmung täuschen lassen. Es ist nicht so, dass diese Bestimmung jetzt dem Vermieter mehr Möglichkeiten gibt; darauf hat der Bundesrat hingewiesen. Wir haben diese berühmten vier Jahre Wartefrist und die Beschränkung auf 20 Prozent darin. Sie können nicht einfach von der Index- zur Vergleichsmiete wechseln, [PAGE 868] sondern Sie müssen wieder vier Jahre warten, um auf das Vergleichsmietesystem gemäss Bundesrat überzugehen; Sie können dann die Mietzinse auch nur um 20 Prozent erhöhen. Das sind Limiten, die Sie bitte mitberücksichtigen möchten.

Bei der Indexvariante des Bundesrates gibt es auch Unterschiede zum Kommissionsantrag; insbesondere den Hauptunterschied, dass Ihnen die Kommissionsmehrheit eine 100-prozentige Indexierung vorschlägt. Diese 100-prozentige Indexierung wurde von unseren ökonomischen Fachleuten begrüsst, während die vom Nationalrat beschlossene 80-prozentige Indexierung von ihnen bekämpft wurde.

Ich empfehle Ihnen also, die Variante Nationalrat/Bundesrat, soweit ich das aus den Kommissionsberatungen tun kann, abzulehnen. Sonst kämen wir wahrscheinlich in Schwierigkeiten.