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Leuthard Doris · Bundesrat · 2013-12-03

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2013-12-03

Wortprotokoll

Wie schon gesagt wurde, erfahren Pathogene und Schädlinge im Nagoya-Protokoll bereits eine Spezialbehandlung, weil es hier tatsächlich auch um die folgende Problematik geht: Wenn ein solcher Erreger grassiert und die Situation weltweit bedrohlich ist, dann muss man schnellen Zugang zu diesen Pathogenen und Schädlingen haben, um möglichst schnell Impfstoffe oder Medikamente entwickeln zu können. Das Interesse der Staatengemeinschaft ist hier, dass man eine möglichst schnelle Behandlung mit Impfstoffen und Medikamenten gegen Pathogene realisieren kann; das ist, denke ich, unbestritten.

Jetzt geht es auch hier um die Frage, wie man diese Problematik dann regelt und ob auch in dieser Situation trotzdem allfällige Ansprüche der Herkunftsländer berücksichtigt werden müssen oder nicht. In Nagoya war der Grundsatz, dass selbstverständlich auch in dieser Situation grundsätzlich die Sorgfaltspflicht gilt. Das war unbestritten, und deshalb ist das auch Bestandteil des Nagoya-Protokolls.

Wenn man jetzt, wie die Mehrheit dies beantragt, diese Pathogene und Schädlinge gänzlich von der Sorgfaltspflicht ausnehmen will, so widerspricht das klar dem Nagoya-Protokoll. Das Nagoya-Protokoll sieht zur Problematik, die auch Herr Ständerat Luginbühl geschildert hat, deshalb vor, dass es Spezialabkommen geben kann. Gerade in Krisenfällen, bei weltweiten Pandemien usw., würden diese Spezialabkommen dem Nagoya-Protokoll vorgehen. Der Kommissionssprecher hat zu Recht auf die WHO verwiesen. Mit Rahmenabkommen versucht man dort auch auf internationaler Ebene zu regeln, wie dann der Austausch von pandemischen Grippeviren usw. zustande käme und welcher Art die Verpflichtung dieser Ressourcenländer wäre, die Grundlagen für diese Impfstoffe zur Verfügung zu stellen, damit dieser Austausch in einer Krisensituation dann nicht quasi noch ökonomisch ausgeschlachtet werden kann. Das wäre nicht ganz korrekt und auch ein bisschen unwürdig.

In Abwägung dieser Punkte hat man im Nagoya-Protokoll gesagt, dass Pathogene und Schädlinge grundsätzlich unter die Sorgfaltspflicht fallen. Man hat aber auch gesagt, dass das vorgehen würde, auch wenn es gelingen würde, gerade im Rahmen der WHO in Krisensituationen Sonderabkommen zu schliessen. Wir meinen eigentlich, dass dieser Ansatz der richtige ist, weil in Krisensituationen kein Land die Situation selber bewältigen kann. Wir haben ja bei der Pandemiebedrohung selber erlebt, wie schwierig es einerseits war, innert Kürze genügend Impfstoff zu kreieren, und wie schwierig es andererseits auch war zu sagen, dass wir das nur für uns, nur für die Schweizer Bevölkerung machten, obwohl wir ja nicht das am meisten bedrohte Land waren. Hier braucht es also internationale Vereinbarungen, die sich zu solchen Situationen äussern und die eben auch gewisse internationale Verpflichtungen enthalten.

Wir räumen ein, dass die Interessenlage der Pharmaindustrie und diejenige eines Staates nicht dieselbe ist. Sie kann nicht dieselbe sein. Wir meinen deshalb, dass der Antrag der Mehrheit - das ist der Antrag der Pharmaindustrie - einfach anders gewichtet. Der Antrag der Minderheit entspricht dem Entwurf des Bundesrates, der eben vor allem auch einer Regulierung dieser Situation auf internationaler Ebene insbesondere durch die WHO den Vorzug gibt. Nur Diskussionen, wie wir das seit Jahren kennen, reichen nicht. Solange man keine Abkommen hat, kann man meines Erachtens diese Ausnahme von der Sorgfaltspflicht nicht gewährleisten. Sie entscheiden.