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Eberle Roland · Ständerat · 2013-12-03

Eberle Roland · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-12-03

Wortprotokoll

Ich lege gerne meine Interessen offen: Ich bin Verwaltungsrat der Axpo und damit Mitverantwortlicher und Mitfinanzierer der Nagra, der Genossenschaft, welche gemäss dem Verursacherprinzip die Abfallproduzenten vertritt und das Problem der Entsorgung radioaktiver Abfälle technisch und nicht politisch gesehen lösen muss. Die Genossenschafter sind Kraftwerke und Stromgesellschaften. Ich möchte erwähnen, dass auch der Bund ein Genossenschafter ist. Es gibt nicht nur aus der Stromproduktion radioaktive Abfälle - es wurde erwähnt -, sondern auch aus der Medizin und der Industrie.

Wir haben in unserem Kernenergiegesetz den Grundsatz festgeschrieben, dass wir unsere eigenen Abfälle auch entsprechend selber entsorgen, wobei die Lagerung gefahrenlos sein muss. Ich erinnere auch daran, dass die Stromproduzenten, welche die Atomkraftwerke in der Schweiz betreiben, Werke sind, welche im Besitz der Kantone sind. Wir sind hier Standesvertreter, und wir haben auch diesbezüglich eine integrale Verantwortung wahrzunehmen. Dass ausgerechnet der Kanton Schaffhausen quasi proaktiv einmal in seine Verfassung geschrieben hat, dass er an der ganzen Endlagerungsthematik nicht beteiligt sein will, möchte ich als Mitglied der Axpo mindestens infrage stellen, zumal der Kanton Schaffhausen von der Axpo über Jahre und Jahrzehnte profitiert hat und immer noch profitiert.

Im Kernenergiegesetz aus dem Jahr 2003 ist in Artikel 30 festgehalten, dass in der Schweiz anfallende radioaktive Abfälle grundsätzlich im Inland zu entsorgen sind. Das heisst, dass das, was bei uns produziert wird, auch hier entsorgt werden soll. Analoge Regeln kennen alle übrigen europäischen Staaten. Auch die nordischen Staaten sind bereit, für eine Lösung betreffend die eigenen - aber nur die eigenen - Abfälle zu sorgen. Die Wunschvorstellung von Ständerat Minder, man könne in dieser Sache doch international ein Agreement treffen und sicher eine Lösung finden, ist eine mögliche Haltung. Ob sie zielführend ist oder nicht, diese Beurteilung möchte ich gerne Ihnen überlassen.

Es gibt einen weiteren Punkt für die Ablehnung dieser beiden Standesinitiativen: Es herrscht der weltweite, wissenschaftliche Konsens darüber, dass geologische Tiefenlager die sicherste Form einer Lagerung bzw. Entsorgung der Abfälle sind. In diesem Punkt haben wir Konsens, das ist nicht bestritten, auch nicht in diesem beschriebenen Film.

Wir haben in einem weiteren Punkt Konsens, nämlich darin, dass wir - alle betonen es! - sagen, Sicherheit gehe über alles: Herr Niederberger hat darauf hingewiesen, Herr Minder hat darauf hingewiesen, Herr Cramer hat darauf hingewiesen. Sicherheit geht über alles - Punkt. Die Frage ist nur, ob sich ein Veto mit diesem Grundsatz verträgt oder nicht. Wir wollen alle den sichersten Ort - mindestens den relativ sichersten Ort. Vielleicht sind wir in hundertfünfzigtausend Jahren gescheiter, aber ich denke nicht, dass wir so lange warten sollten, bis wir das Problem wirklich angehen.

Die Tatsache, dass ein Veto möglich wäre, würde jedenfalls auch bedeuten, dass sich die Gegner eines Endlagers in der Schweiz aus der Verhandlungsrunde verabschieden könnten, im Wissen darum, dass sie mit dem Veto funktionieren können, dass sie sich via Veto verweigern können. So fände gerade das Gegenteil dessen statt, was angestrebt wird; wir haben solche Beispiele erlebt. Nicht zuletzt die Erfahrung mit dem Wellenberg hat letztlich dazu geführt, dass das Vetorecht der Kantone aus dem Kernenergiegesetz entfernt wurde. Solange wir kein Vetorecht haben, sind alle, Befürworter wie Gegner eines Endlagers an einem bestimmten Standort, "gezwungen", sich dem Dialog zu stellen und miteinander die bestmögliche Lösung zu suchen, und das ist ja auch das Ziel des Sachplanverfahrens. Kollege Bieri hat darauf hingewiesen: Die Sachplanverfahren werden von den Gegnern zwar verteufelt. Wenn man jedoch selber daran beteiligt ist, stellt man fest, dass hart, objektiv, technisch-wissenschaftlich und emotional um beste Lösungen gerungen wird.

Ich bin überzeugt, dass wir die Frage einer Endlagerung unserer radioaktiven Abfälle mit der Einführung eines Kantonsvetos auf Jahrzehnte verschieben würden; Kollege Bieri hat darauf hingewiesen. Ob das der Verantwortung entspricht, die wir als Ständerätinnen und Ständeräte wahrzunehmen haben, wage ich sehr zu bezweifeln. Entsorgung ist und bleibt eine nationale Aufgabe und Verantwortung, das ist so festgelegt. Partikularinteressen, auch regionale Partikularinteressen, haben entsprechend zurückzustehen. Wenn wir die Sicherheit als Handlungsprimat anerkennen und uns alle einig sind, dass das wirklich so ist, dann steht das Veto hier völlig quer in der Landschaft.

Nehmen wir an, wir finden gemeinsam den relativ besten Standort für eine Lagerung radioaktiver Abfälle. Nun wird das Veto gegen diesen sichersten Standort eingelegt, und dieses Veto wird angenommen. Damit fällt der sicherste Standort für eine Endlagerung weg. Nehmen wir dann den zweitsichersten Standort? Und was passiert, wenn das Volk beim zweitsichersten Standort auch das Veto ergreift, auch Nein sagt? Dann nehmen wir halt den drittsichersten Standort. Wo bleibt hier das Primat der Sicherheit?, frage ich mich.

Die Regelung eines kantonales Vetos ist eine klare Einladung zur Verhinderung von Lösungen, und ich denke, das dürfen wir in diesem Zusammenhang nicht zulassen. Das Ziel muss sein und bleiben, sicherheitstechnisch den besten [PAGE 1058] Standort zu suchen und zu betreiben. Es ist nicht so, wie Herr Cramer unterstellt hat, dass quasi "aus den Augen, aus dem Sinn" dieses Endlager verschlossen wird. Vielmehr ist es heute technisch-wissenschaftlich klar, dass das Rückholen dieser Abfälle möglich sein muss, und ich denke, in diese Richtung marschieren wir. Heute zu sagen: "In fünfzig Jahren sind wir gescheiter, also warten wir doch fünfzig Jahre", ist falsch. Die Frage der Risiken einer Oberflächenlagerung all dieser Abfälle abzuwägen gegen die Frage, ob nicht ein unterirdisches Lager, das mindestens gegen Ausseneinwirkungen sicher ist, sicherer ist, führt für mich klar zu folgender Antwort: Ich habe lieber ein kontrolliertes Unterbodenlager in 600 Metern Tiefe, das zugänglich ist und bei dem jeder Container einzeln eingegossen und einzeln zu behandeln, einzeln auch wieder an die Oberfläche zu holen ist, falls geologische Ereignisse dies nötig erscheinen lassen.

Ich denke, wir sollten auch nicht sagen: "Okay, wir suchen mal einen Standort in Australien oder in Sibirien oder in Zentralafrika." Ich denke, wir haben weltweit - und Herr Cramer hat darauf hingewiesen - Erfahrungen mit unkontrollierter Entsorgung von Toxinen gemacht, aber auch von Nuklearabfällen. Ich denke, diesen Fehler sollten wir kein zweites Mal machen. Und ich habe auch keine Lust, nach dem Motto zu handeln: "Wenn es weit weg ist, ist es gut für uns." Ich bin auch nicht bereit, in Verträge mit irgendwelchen Oligarchen oder Usurpatoren oder Warlords einzutreten, die grosses Geld kassieren und dann die indigene Bevölkerung dem Schicksal überlassen, radioaktiven Abfällen, die dann unkontrolliert herumliegen, ausgesetzt zu sein.

Ich denke, wir dürfen uns nicht entsolidarisieren. Wir dürfen hier nicht dem Trieb der schnellen Stimme oder der emotionalen Stimme nachgeben. Wir sollten hier besonnen bleiben. Wir sollten, indem wir dieses Veto ablehnen, dafür sorgen, dass wir dieses sicher wichtige und sehr sicherheitsrelevante Thema aktiv angehen und einer entsprechend guten Lösung zuführen.

Ich bitte Sie, beiden Standesinitiativen keine Folge zu geben.