Weibel Thomas · Nationalrat · 2015-06-04
Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2015-06-04
Wortprotokoll
Die Suva ist nicht Bestandteil der Bundesverwaltung, sondern als selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts aufgestellt. Mit dieser Rechtsform geniesst sie nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers eine grosse Autonomie und Selbstverantwortung. Die Suva ist eine tripartit und eigenverantwortlich geführte und verwaltete Institution; die Partner sind Bund, Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Entsprechend wichtig ist es, dass die betroffenen Verbände in der Leitung der Suva eingebunden sind, denn eigentlich handelt es sich ja um eine Pflichtgemeinschaft dieser Verbände. Daher ist es auch wichtig und folgerichtig, dass im Verwaltungsrat, im obersten Organ der Suva, viele der Beteiligten vertreten sind. Aus diesem Grund soll das oberste Organ der Suva wie bisher aus 40 Personen bestehen, nämlich aus 16 Vertretern der bei der Suva versicherten Arbeitnehmer, 16 Vertretern der Arbeitgeber, die bei der Suva versicherte Arbeitnehmer beschäftigen, und 8 Vertretern des Bundes. Die Minderheit verlangt eine Reduktion auf insgesamt 25 Personen.
Das grosse Gremium ist eine Spezifität der Suva. Das wird neu auch mit der Bezeichnung "Suva-Rat" für das oberste Organ ausgedrückt. Zugegeben, die Grösse des Organs ist sicher ein Unikum. Nichtsdestotrotz ist eine effiziente Geschäftsführung gewährleistet, weil dieser Suva-Rat auch Delegationsbefugnisse an den Ausschuss des Suva-Rates hat, was eine effiziente Führung gewährleistet. Auf Stufe Gesetz und Verordnung sollen die wichtigsten Aufgaben geregelt [PAGE 886] werden. Alle anderen Bestimmungen zur Führung und Kontrolle des Unternehmens sollen in Eigenverantwortung durch den künftigen Suva-Rat und den Ausschuss des Suva-Rates ausgestaltet und stets nach aktuellen Ansätzen der Good Governance angepasst werden können. Dies ermöglicht der Suva und ihren Aufsichtsorganen auch in Zukunft, flexibel zu bleiben und bei Bedarf selber aktiv zu werden.
Von der Minderheit wurde angesprochen, dass die falschen Leute in diese Gremien gewählt werden, Leute, welche die gesetzlichen Ansprüche nicht erfüllen. Aber diese Kritik trifft auch zu, wenn es nur zehn Vertreter sind; das hängt nicht davon ab, wie gross das Gremium ist, da muss man so oder so ein Auge darauf werfen.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 13 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dem Bundesrat zu folgen.