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Gilli Yvonne · Nationalrat · 2015-06-04

Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2015-06-04

Wortprotokoll

Mit meiner Motion beantrage ich Ihnen, dass die Arzneimittel-Bewilligungsverordnung für die Einfuhr von in der Schweiz nicht zugelassenen Einzelimpfstoffen so geändert wird, dass die administrativen Hürden nicht unverhältnismässig sind und durch diese Hürden die Arzneimittelsicherheit nicht gefährdet und das Ziel, gegen Krankheiten durch eine sichere Impfung geschützt zu sein, nicht verfehlt wird.

Bis vor wenigen Jahren war es so, dass Einzelimpfstoffe, wenn sie in der Schweiz nicht mehr erhältlich waren, von praktizierenden Ärzten und Ärztinnen importiert werden konnten. Der Rückzug von Einzelimpfstoffen vom Markt ist marktwirtschaftlich bedingt, weil der Absatzmarkt in der Schweiz oft einfach zu klein ist. Deswegen müssen Impfstoffe, die nicht en masse bezogen werden, sondern für einzelne Indikationen dienen, eben aus dem Ausland importiert werden. In grossen Ländern wie Frankreich und England, in den nordeuropäischen Ländern und in Deutschland sind sie noch erhältlich.

Dann kam die erste Etappe der Teilrevision des Heilmittelgesetzes, und auf Verordnungsebene wurde eine Ungleichbehandlung bei der Einfuhr von Medikamenten beschlossen, indem die Einfuhr von Immunologika einer Bewilligungspflicht durch Swissmedic unterworfen wurde. So sind z. B. Einzelimpfstoffe, wie der Impfstoff gegen Röteln, die wegen eines zu kleinen Absatzmarktes in der Schweiz vom Markt genommen wurden, für praktizierende Ärzte und Ärztinnen nur noch über kostenpflichtige Einzelbewilligungen importierbar. Diese Ungleichbehandlung wurde von Ihnen als Gesetzgeber nie - weder in der Kommission noch im Rat - thematisiert: Weder war sie gewünscht, noch lag in diesem Bereich irgendein Problem bezüglich der Arzneimittelsicherheit vor.

Hingegen führt die Neuregelung zu Problemen bei der Arzneimittelsicherheit, weil die Patientinnen und Patienten aus grenznahen Gebieten die Einzelimpfstoffe eben jetzt über Rezepte direkt in Apotheken im grenznahen Ausland beziehen. Damit wird die Kühlkette unterbrochen, und die Wirksamkeit der Impfung ist nicht mehr sicher gewährleistet.

Um dieses störende Hindernis wieder beheben zu können, braucht es keine Gesetzesänderung. Es braucht aber eine Verordnungsänderung, die ich Ihnen hiermit beantrage.

Die Marktbeobachtung, die Sicherheit des Importes und der Transportkette können auch mit einer Meldepflicht sichergestellt werden. Es ist absurd: Wenn ich jetzt in der Praxis einen Einzelimpfstoff gegen Röteln bestelle, so kann ich das zwar tun, ich brauche dafür eine Bewilligung, aber ich bezahle dadurch Gebühren in der Höhe von ungefähr 100 Franken; diese kann ich nicht weiterverrechnen. Ich kann einer Frau, die eine Rötelnimpfung braucht, keine Rechnung für 130 Franken stellen, 100 Franken Gebühren für die Importbewilligung und 30 Franken für den Impfstoff. Dieses Problem wurde, so glaube ich, aus Unwissenheit kreiert, weil man die Sicherheit von Immunologika "over all" sicherstellen wollte. Dabei handelt es sich aber um andere Immunologika als Impfstoffe, die in unseren Nachbarländern bewilligt und legal erhältlich sind.

Eine Weile konnte dieses Problem noch entschärft werden, weil die Spitäler Massenbestellungen machten und somit beispielsweise den Rötelnimpfstoff für schwangere Frauen oder für Frauen nach der Geburt an Lager hielten. Auch die Spitäler rechnen aber betriebswirtschaftlich. In den Spitälern, beispielsweise in meiner Region, werden die Frauen jetzt als Wöchnerinnen mit der netten Aufforderung nach Hause geschickt, man hätte im Spital den Impfstoff nicht mehr an Lager, sie mögen sich doch bitte an ihre Hausärztin wenden, womit ich dann mit dem eben geschilderten Problem konfrontiert bin.

Zur Argumentation des Bundesrates bezüglich der Qualitätssicherung: Die Qualitätssicherung kann mit einer Meldepflicht, gegebenenfalls mit einer Einschränkung, in welchen Ländern eben die zu importierenden Medikamente zugelassen sein müssen, problemlos sichergestellt werden. Es sind ja nicht nur Einzelimpfstoffe mit gewissen Gefahren und Nebenwirkungen behaftet. Auch viele andere Medikamente mit engen therapeutischen Grenzen, die heute problemlos und ohne Bewilligung im Direktimport bestellt werden können, sofern man eine Apothekerbewilligung besitzt, unterliegen Qualitätsanforderungen und wären demzufolge, wenn die Argumentation des Bundesrates stimmen würde, den genau gleichen Restriktionen zu unterstellen.

Ich möchte zuletzt noch einmal darauf hinweisen: Es gab in diesem Bereich, den ich jetzt eben geschildert habe, nie ein Problem. Das Problem war und ist vielmehr die Verordnungsänderung, die vorgenommen wurde, ohne dass sie im Parlament thematisiert wurde.