Büttiker Rolf · Ständerat · 2011-03-01
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-03-01
Wortprotokoll
Soweit ich orientiert bin, wurde ein entsprechender Antrag bereits in der Kommission gestellt; er hatte dort allerdings keine Chance. Ich möchte Ihnen begründen, warum ich den Antrag jetzt hier im Plenum stelle.
Sie wissen, viele Berufsverbände - Sie haben ja diesbezüglich auch einige Schreiben erhalten - erheben landesweit für ihre jeweiligen Berufe die Entwicklung der kantonalen Familienzulagen. Diese Berufsverbände vertreten die Auffassung, dass die von der Kommission, von der Verwaltung und vom Bundesrat nun vorgeschlagene Fassung, wie Sie sie auf der Fahne finden, unnötig und von der Wirtschaft nicht erwünscht ist. Deshalb schlage ich Ihnen eine neue Formulierung von Artikel 16 Absatz 2bis vor. Ich schlage Ihnen vor, dass die Familienausgleichskassen in die Verantwortung kommen: Die Familienausgleichskassen bestimmen "den für ihr finanzielles Gleichgewicht erforderlichen Beitragssatz". Das Wichtige ist: Dieser Beitragssatz kann für Arbeitgeber und Selbstständigerwerbende unterschiedlich sein. Das ist die Stossrichtung meines Antrages.
Ich sage Ihnen auch, warum ich diesen Antrag stelle: Der Wortlaut meiner Formulierung schützt die Entscheidfreiheit der Wirtschaft bei der internen Durchführung, bei der internen Organisation ihrer Kassen. Er bewirkt eine betriebsfreundliche Durchführung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen. Der Wortlaut ist weiter mit der Forderung nach einer KMU-freundlichen Gesetzgebung vereinbar. Der obligatorische Anschluss der Selbstständigen, wie er nun in diesem Gesetz vorgeschrieben ist, bedeutet in vielen Fällen - da müssen wir uns nichts vormachen - eine Verteuerung der Familienzulagen für die Arbeitgeber; das ist der logische Zusammenhang. Dies betrifft besonders die gewerblichen Kreise, weil sie verhältnismässig viele Selbstständige und allgemein moderate Einkommensverhältnisse aufweisen. In solchen Situationen bezahlen die Selbstständigen ihre eigenen Zulagen nur teilweise selber.
Eine Mitfinanzierung dieser Zulagen durch Beiträge der Arbeitgeber ist unerlässlich und in einer Risikogemeinschaft wie z. B. einer Familienausgleichskasse - das ist ja auch klar - nicht aussergewöhnlich. Diese Mitfinanzierung kann nun aber für die Arbeitgeber dort eine erhebliche Zusatzbelastung bedeuten, wo für Selbstständigerwerbende eine Beitragsplafonierung gilt. Schon bisher hat es in einigen Kantonen eine solche Beitragsplafonierung für Selbstständigerwerbende gegeben. Jetzt können Sie die Rechnung ja selber machen: Wenn schon ein Ungleichgewicht zwischen den Selbstständigerwerbenden und den Arbeitgebern besteht und man noch hingeht und eine Beitragsplafonierung vornimmt - im Antrag der Kommission zu Absatz 3 ist diese Beitragsplafonierung jetzt landesweit vorgesehen -, muss man nicht lange nachrechnen, das kann ich Ihnen sagen. Das wird in der Praxis Schwierigkeiten geben. Die landesweite Einführung der Beitragsplafonierung bei den Selbstständigerwerbenden wird also in einigen Fällen zu erheblichen Mehrbelastungen der Arbeitgeber führen.
Die einzelnen Berufsgemeinschaften bzw. ihre Kassen müssen daher die Möglichkeit erhalten, gegebenenfalls jeweils unterschiedliche Beitragssätze für Arbeitgeber und Selbstständigerwerbende vorzusehen. Die entsprechende Befugnis muss, damit sie eben landesweit gilt, im Bundesgesetz über die Familienzulagen geregelt werden. Auch fehlen bei der Behörde, welche gegebenenfalls über geteilte Beitragssätze und ihre Höhe befinden müsste, die nötigen Kenntnisse über berufsinterne Strukturen und Bedürfnisse, um objektiv zuverlässig zu urteilen. Diese kassenorganisatorischen Fragen gehören deshalb den Berufsgemeinschaften bzw. ihren Kassen überlassen. Sie kosten die Öffentlichkeit nichts, gar nichts, und die Durchführungsqualität ist nicht beeinträchtigt.
Gestatten Sie mir zum Schluss noch zwei, drei persönliche Bemerkungen in dieser Sache. Ich führe eine solche Ausgleichskasse; es ist klar, in welchem Berufsverband. Ich habe nun natürlich x-mal gemerkt, dass diese beruflichen Familienausgleichskassen den kantonalen Ausgleichskassen ein Dorn im Auge sind. Das ist nicht abzustreiten. Das merkt man im Verkehr. Man hat ja mit ihnen im Austausch zu tun, und alle sagen: Ja, es ist besser, wenn ihr mit dieser Geschichte aufhört und das den Kantonen überlässt, die machen das ohnehin besser. Da bin ich mir natürlich nicht ganz so sicher. Ich bin der Meinung, dann soll man diese beruflichen Ausgleichskassen verbieten und einen klaren Kurs fahren und es auch sagen, dass man die nicht mehr will. Aber wenn man natürlich so legiferiert, wie es jetzt hier vorgeschlagen wird, dann, muss ich sagen, schafft man diese Ausgleichskassen der Berufsverbände indirekt ab. Die haben dann keine Chance mehr. Die haben dann Probleme in der Zukunft.
Deshalb möchte ich Sie bitten, doch meinem Antrag zuzustimmen. Ich mache mir betreffend die Chancen dieses Antrages nichts vor. Er wird Schwierigkeiten in diesem Rat bekommen. Die Kommission und der Bundesrat sind auf der anderen Seite. Aber ich möchte Ihnen doch Folgendes zu bedenken geben, da bin ich mir ganz sicher: Die beruflichen Ausgleichskassen werden mit der Formulierung der Verwaltung und der Kommission, wie sie jetzt vorliegt, in der Praxis - in der Praxis! - Schwierigkeiten erhalten.