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Frick Bruno · Ständerat · 2011-03-01

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-01

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative Fasel verändert das Familienzulagensystem der Schweiz grundsätzlich. Bisher waren Familienzulagen ein Lohnzusatz für Unselbstständigerwerbende, für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Neu werden sie für die gesamte Bevölkerung als obligatorisch erklärt; sie werden zu einer neuen Sozialversicherung, der alle unterstellt sind. Mit diesem Systemwechsel tat sich der Nationalrat schwer. Wir sind darauf im ersten Anlauf nicht eingetreten und im zweiten Anlauf ganz knapp. Die Kommission hat sich an die Arbeit gemacht, hat ihren Auftrag ausgeführt. Aber es zeigt sich gerade an dieser Bestimmung, dass eben der Grundsatz "Ein Kind, eine Familienzulage" nach Konsequenzen ruft, welche die Initianten nicht sahen und heute nicht wahrhaben wollen.

Wozu führt diese Initiative? Wenn wir alle Selbstständigerwerbenden unterstellen, wird jeder kleine Gewerbler beitragspflichtig, also der Bäcker, der Kioskbetreiber, der Taxifahrer, der Coiffeur, die Coiffeuse, die Wirtin mit einem kleinen Restaurant und einem kleinen Einkommen. Sie werden künftig als Konsequenz rund zwei Prozent ihres Einkommens als Beiträge abliefern müssen, und oft haben sie Einkommen von weniger als 50 000 Franken. Demgegenüber sollen nach der Meinung der Minderheit die Familienzulagen der Bauern weiterhin von Bund und Kantonen finanziert werden, rund 100 Millionen Franken durch den Bund, 50 Millionen Franken durch die Kantone. Es sind nicht nur Kleinbauern, es sind auch reiche Bauern darunter; allen Bauern werden die Beiträge bezahlt.

Für mich ist es kein gerechter Staat, der von Kleingewerblern zwei Prozent des Einkommens als Abgabe verlangt und den anderen Selbstständigerwerbenden, den Bauern - allen Bauern -, die Beiträge aus den staatlichen Finanzen bezahlt. Das ist die Erkenntnis.

Aus diesem Dilemma suchte die Kommission einen Ausweg. Wir haben uns damit schwergetan, und eine gerechte Lösung ist in der Tat schwierig zu realisieren. Auf der einen Seite behandeln wir weiterhin ungleich, wir belasten die Gewerbler mit den Abgaben und bevorzugen die Bauern. Das ist ein Verstoss gegen das Prinzip der Gleichbehandlung. Ich meine, das ist keine sozial gerechte Lösung. Auf der anderen Seite machen wir es wie die Kommissionsmehrheit und sagen, die Bauern bezahlen ihre Beiträge ebenfalls selber, aber wir nehmen der gesamten Landwirtschaft nichts weg; was bisher unter dem Titel "Familienzulage" bezahlt wurde, wird der Landwirtschaft dann unter anderem Titel zur Verfügung gestellt. Das war die Lösung der Kommissionsmehrheit, aber ich wurde bereits gewarnt, nicht nur von Kollegen im Rat, sondern auch von aussen. Man sagte mir: "Es ist schon gar keck, im Wahljahr der stärksten politischen Organisation der Schweiz etwas wegzunehmen oder etwas aufzubürden!" Das gehört in den Bereich der eindringlichen Warnungen eines Wahljahres.

Aber trotzdem, die Probleme müssen auf den Tisch, und der Kommissionspräsident hat sie dargelegt. Wir sind in einem Dilemma, aus dem wir nicht einfach billig herauskommen, und ich meine, die Bauern haben die Konsequenz richtig gezogen. Die Bauern haben gesagt: Wir sind uns bewusst geworden, was auf dem Spiel steht, und wir verzichten auf diese parlamentarische Initiative Fasel. Das ist eine saubere Konsequenz der Bauern, und diese unterstütze ich ebenfalls. Aber wenn wir jetzt im Detail den Entscheid treffen müssen - bevor wir in der Gesamtabstimmung das Ganze versenken -, müssen wir doch in diesem Einzelentscheid eine gerechte Lösung im Sinne der Mehrheit finden.

Es wurde mehrmals darauf hingewiesen, dass es eine familienpolitische Gerechtigkeit darstelle, wenn wir auch die Kleingewerbler den Familienausgleichskassen anschliessen. Da muss ich sagen: Kleingewerbler können das bereits heute. In vielen Kantonen können sie sich freiwillig anschliessen, beispielsweise in meinem Kanton, im Kanton St. Gallen und anderen ebenfalls; sie haben die Wahl. Gewerbler mit kleinem Einkommen können sich freiwillig anschliessen, womit ein sozialer Ausgleich stattfindet. Die zweite Möglichkeit, die jedem Gewerbler offensteht, ist die Gründung einer GmbH. Dafür braucht es bekanntlich nur 10 000 Franken und nicht einmal mehr eine Revision. Alle Gewerbler können sich unterstellen. Aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit ist die Ausdehnung auf alle Selbstständigerwerbenden also nicht nötig.

Aus diesen Gründen komme ich zum Schluss: In dieser einzelnen Abstimmung ist es richtig, der Mehrheit zuzustimmen, aber in der Gesamtabstimmung kann ich die Vorlage nicht unterstützen, weil sie je nach Lösung entweder ungerecht herauskommt oder politisch nicht realisierbar ist.