Kuprecht Alex · Ständerat · 2011-03-01
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-01
Wortprotokoll
Entgegen den sonst üblichen Gepflogenheiten müssen wir hier und heute auf etwas zurückkommen, das im Prinzip keine Differenz mehr darstellt. Aufgrund der Intervention eines Bürgers hat die Kommission mit dem Einverständnis der Schwesterkommission anlässlich ihrer letzten Sitzung die Frage des Rückgriffs auf eine zu reintegrierende Person nochmals geprüft und sich vergewissert, was eigentlich das Ziel dieser Haftungsbestimmung war. Im bundesrätlichen Entwurf war das Rückgriffsrecht dann vorgesehen, wenn die Person einen Schaden vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat. Unsere Kommission nahm eine wesentliche Verschärfung vor, indem dieses Rückgriffsrecht bereits bei schuldhafter Verursachung besteht. Die Vorsätzlichkeit und die Grobfahrlässigkeit wurden also durch die leichte Fahrlässigkeit ergänzt, und damit wurde das Rückgriffsrecht zum Nachteil der gesamten Reintegrationsmassnahmen negativ verändert.
Ich beantrage Ihnen deshalb namens der Kommission, auf den Beschluss des Ständerates zurückzukommen und sich wieder dem Entwurf des Bundesrates anzuschliessen.