Amstutz Adrian · Nationalrat · 2010-09-22
Amstutz Adrian · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-22
Wortprotokoll
Das Bundesgericht hat 2008 entschieden, dass für Strassencafés gewerbepolizeiliche Bewilligungen nicht genügten und es Baubewilligungen brauche. Das ist ein weiterer Schritt hin zur "Bürokratur".
Ich möchte anhand der heutigen Realität und Praxis aufzeigen, was dieses Urteil ausgelöst hat. Nehmen wir die Stadt Bern, die der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu meiner Motion erwähnt hat. Ich zitiere dazu aus den Antworten des Gemeinderates zu zwei Vorstössen im Berner Stadtrat zu Strassencafés: "In der Stadt Bern - wie in vielen anderen Schweizer Städten - waren bis dahin Strassencafés allein im Rahmen eines Verfahrens für die gesteigerte Nutzung des öffentlichen Grunds bewilligt worden, d. h. ohne Baubewilligungsverfahren." Dies widerspricht der Stellungnahme des Bundesrates zu meiner Motion total. Dieser hielt fest, der Entscheid habe zu keiner neuen Baubewilligungspflicht geführt.
Das zweite Zitat: "Nach einer ersten Einschätzung des Gemeinderates von Bern wird das Bundesgerichtsurteil daher sowohl den Gastbetrieben als auch der Stadtverwaltung einen erheblichen Mehraufwand verursachen." Glaubt man dem Berner Gemeinderat, so handelt es sich also nicht um eine lästige Kleinigkeit, sondern um eine erhebliche Vergrösserung des bürokratischen Aufwandes. Ich gehe davon aus, dass es diese Probleme nicht nur in Bern, sondern in allen Städten gibt.
Wie hat die Stadt Bern auf den offensichtlichen Missstand reagiert? Erstens wurde ein sogenanntes vereinfachtes Baubewilligungsverfahren beschlossen, und die Bewilligungen wurden für Gassen, ganze Strassenzüge oder Gruppen von Gassen erteilt. Zweitens ist die Stadt als Baugesuchstellerin aufgetreten und hat die Baugesuche für die Gastwirte selber eingereicht. Das unbürokratische Handeln der Stadt Bern ist zwar lobenswert, ob aber überall so pragmatisch gehandelt wird, bezweifle ich. Als Praktiker in solchen Fragen kann ich gut abschätzen, was in diesem Fall die Konsequenzen sind.
Glauben Sie mir, für einen KMU-Betrieb ist der Aufwand für ein korrektes Baubewilligungsgesuch in dieser Grössenordnung völlig absurd, und die Kosten sind unnötig hoch. Es ist also die Aufgabe dieses Parlamentes, möglichst gute gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Was aber gute und schlechte Rahmenbedingungen sind, darüber sind sich die Rechte und Linke dieses Parlamentes oft nicht einig. Wenn aber selbst der rot-grün dominierte Berner Gemeinderat alles Erdenkliche unternehmen muss, um den Entscheid des Bundesgerichtes auf gerade noch legalem Weg zu umschiffen, so ist die Sache, unabhängig von links oder rechts, wohl klar. Hier muss absolut unnötigen Vorschriften formell Rechnung getragen werden - das kann es in unserem Staat doch nicht sein! [PAGE 1439]
Die entsprechende gesetzliche Bestimmung ist schlicht und einfach unnötig. Es braucht keine Baubewilligungen für jeden Tisch mit ein paar Stühlen im Freien. Der Bundesrat verweist darauf, dass es für die Bewilligungspflicht gute Gründe gebe: es gehe notabene um Lärm, Verkehrssicherheit und den Schutz des Ortsbildes. Ich verweise darauf, dass solche Fragen in jeder Stadt bereits an anderer Stelle erschöpfend geregelt sind. So stellt die Stadtberner Strassenverkehrsordnung sowohl die Verkehrssicherheit wie auch den Schutz des Stadtbildes sicher. Ich bin mir auch sicher, dass sowohl die Berner Stadtverwaltung wie auch die Gastwirte das ausgegebene Geld für etwas Besseres brauchen könnten als für Alibibaubewilligungen bzw. -gesuche.
Ich möchte Sie bitten, meine Motion anzunehmen.