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von Rotz Christoph · Nationalrat · 2010-09-22

von Rotz Christoph · Nationalrat · Obwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-22

Wortprotokoll

Die Velovignette ist uns tatsächlich aus früheren Zeiten als Aluminium- bzw. Metallschild bekannt, welches im Gegensatz zur heutigen Klebevignette damals auch tatsächlich registriert wurde. Die Velovignette wurde auch insbesondere im Zusammenhang mit der Haftpflicht eingeführt. Wie wir von den Vorrednern und von den Kommissionssprechern auch schon gehört haben, verfügen heute aber über 90 Prozent der Fahrradfahrerinnen und -fahrer über eine private Haftpflichtversicherung. Mit der Velovignette ist man damit doppelt versichert.

Der Minderheit geht es potenziell um die 10 Prozent, welche eben möglicherweise bei einer Schadenverursachung nicht über so eine Haftpflichtversicherung verfügen. Das ist übrigens auch der Fall, wenn ein Tourist in der Schweiz mit seinem Bike bzw. Fahrrad unterwegs ist. Dann hat er diese Haftpflichtversicherung auch nicht, weil er eben diese Vignette nicht hat, sondern er muss eine private Versicherung haben. Zudem verursacht das Fahren auf unseren Strassen ohne diese Vignette auch noch eine Ordnungsbusse, wenn ein Polizist kontrolliert und dann eine Busse ausspricht.

Es wurde die Frage angesprochen, wer haftet, wenn ein Unfall verursacht wird. Für Fälle, in denen ein Unfallverursacher eben über keine Haftpflichtversicherung verfügt oder der Unfallverursacher nicht ermittelt werden kann, soll der nationale Garantiefonds dem Geschädigten zugutekommen, damit der Schaden abgegolten werden kann.

Zum Thema Diebstahl: Es ist natürlich heute nicht mehr so, wie Vorrednerinnen gesagt haben, dass es die Velonummer heute einfach gibt, um das Fahrrad dem Eigentümer zuzuweisen. Es gibt solche Institutionen, die Fahrradvignetten registrieren, aber sie haben kein einheitliches System. Das Argument des Diebstahls ist heute kein Grund, die Vignette beizubehalten. Wenn Frau Lachenmeier gesagt hat, es sei ein einfaches System, dann ist zu entgegnen, dass die Vignette unter Garantie wesentlich mehr kostet, wenn das Velo registriert werden soll. Sie können einmal in einen Keller der Polizei gehen und schauen, wie viele Fahrräder da stehen, die nicht den Eigentümern zugeführt werden können. Es wurde auch gesagt, die Vignette koste 5 Franken - 1 Franken für den administrativen Aufwand auf 5 Franken ist ein recht hoher Anteil. Das ist wirklich zu hinterfragen.

Das Begehren, die Velovignette ersatzlos zu streichen, basiert auf der parlamentarischen Initiative Stähelin. Der Ständerat hat diese Initiative mit 25 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen klar unterstützt. Auch Ihre Kommission ist diesem Begehren mit 19 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung gefolgt. In der Vernehmlassung hat die grosse Mehrheit der Kantone und auch der politischen Parteien der Abschaffung der Fahrradnummer zugestimmt.

Im Namen der Mehrheit der SVP-Fraktion empfehle ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten, den Antrag der Minderheit also abzulehnen, und der Vorlage zur Abschaffung der Velovignette zuzustimmen.