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Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · 2009-06-11

Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2009-06-11

Wortprotokoll

Es ist in der Debatte klargeworden: Tiere brauchen eine Vertretung, denn sie können nicht für sich selbst sprechen, sie haben eine schwache Position. Deshalb haben wir ja das Tierschutzgesetz - leider, es wurde vielmals gesagt, harzt es im Vollzug. Es gibt sehr unterschiedliche Handhabungen in den einzelnen Kantonen. Es gibt sogar einzelne Kantone, die haben keine Tierschutz-Straffälle. Es wäre aber eine falsche Interpretation zu meinen, dass dort nur Menschen wären, die im Umgang mit den Tieren gut sind - denn, wie gesagt, es geht um den schlechten Vollzug des Tierschutzgesetzes, was auch einer der wichtigen Gründe für die Revision war. Leider kam dann keine befriedigende Lösung zustande.

Bei uns Menschen ist es klar: Auch das Opfer hat seine Rechte, nicht nur der Täter. Leider ist das nicht so im Tierschutz. Die Folge davon ist: Der Täter kann sich wehren und eventuell vorhandene Mängel damit beheben, nicht aber das Opfer, das Tier. Die Versuchung der Behörden ist oft gross, den Fall ad acta zu legen, weil ja kein Kläger, kein klagendes Opfer vorhanden ist.

Die Erfahrung von Zürich zeigt sehr deutlich - wir haben ja seit 1992 einen Tierschutzanwalt: Der Tierschutzanwalt ist dringend nötig; er ist erfolgreich; und er ist sehr getragen vom Volk, denn das Volk will einen guten Umgang mit Tieren. Und wenn das nicht so ist, will man eine anwaltschaftliche Vertretung, denn leider gibt es einige krasse Fälle von Misshandlungen von Tieren.

Der Anwalt oder die Anwältin ermöglicht den Ausgleich der Interessen, erhöht die Qualität der Wahrheitsfindung und der Rechtsanwendung. Der Tierschutzanwalt oder die Tierschutzanwältin hilft auch den Behörden, das zeigt sich in Zürich sehr deutlich. Es ist ein sehr respektvoller gegenseitiger Umgang, und die Behörden profitieren von unserem Anwalt. Weil der Tierschutz eine komplexe Materie, keine Routineangelegenheit ist, ist seine Erfahrung wichtig. Damit sind für die Behörden sogar Kosteneinsparungen möglich, und die Behörden profitieren vom breiten Wissen des Anwaltes. Auf Initiative unseres Tierschutzanwaltes hat beispielsweise die Oberstaatsanwaltschaft die Broschüre "Sanktionsempfehlungen Tierschutzgesetz" herausgegeben.

Der Anwalt ist bei den Untersuchungs- und Hauptverfahren dabei und gibt bei möglichen Lücken, Verfahrensmängeln und Fehlern Stellungnahmen ab. Der Apparat wurde nicht aufgebläht. Die Strafverfolgungskosten im Kanton Zürich liegen bei 100 Millionen Franken jährlich, der Tierschutzanwalt kostete lediglich 80 000 Franken. Es waren etwa 300 Fälle pro Jahr, rund 200 bei Heimtieren, 65 bei Nutztieren, 13 bei Wildtieren und 1 bei Versuchstieren. Zürich hat ja bekanntlich etwa eine Million Menschen, sprich ein Siebtel der schweizerischen Bevölkerung. Die Fälle in den anderen Kantonen wären also logischerweise wesentlich geringer an der Zahl.

Ausserdem, liebe Bauern hier im Saal: Der Bauernstand ist im Kanton Zürich nicht ausgestorben. Wir haben nach wie vor Bauern und Bäuerinnen, denn ein Grossteil von ihnen geht mit seinen Tieren gut um. Es werden nur die Bösewichte an den Pranger gestellt.

Es ist leider auch nicht so, dass unsere Zürcher Regelung weiter Bestand haben könnte, weil die neue StPO eine abschliessende Aufzählung enthält. Darin kommt der Tierschutzanwalt leider nicht vor. Es wäre also nur die Variante St. Gallen möglich - integriert in eine Behörde -, da aber fehlt leider die Unabhängigkeit, und das Ganze steht und fällt mit engagierten Untersuchungsbehörden. Das darf nicht sein, deshalb ist eine Bundeslösung dringend.

Es müsste nicht in der Bundesverfassung sein, aber leider hat es unsere Kommission ja nicht fertiggebracht, einen sinnvollen Kompromiss auszuarbeiten. Für uns Grüne ist deshalb klar: Ja zur Initiative für einen Tierschutzanwalt oder eine Tierschutzanwältin, damit eine gute Tierhaltung gewährleistet ist, damit die funktionierende, effektive, effiziente und kostengünstige Zürcher Lösung weiterhin Bestand haben und sogar zum Modell für die Schweiz werden kann, damit die Schweiz tatsächlich eine Vorbildfunktion im Tierschutz ausüben kann.

Ich bitte Sie um Unterstützung der Initiative.