Stöckli Hans · Ständerat · 2015-06-09
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-06-09
Wortprotokoll
Die Motion verlangt, dass der Bund in Abstimmung mit den Kantonen ein Schulobstprogramm einführt. Diese Motion wurde vom Nationalrat ohne Diskussion gutgeheissen, nachdem auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme die Annahme der Motion beantragt hatte. Da stellt sich die Frage: Weshalb stellen wir den Antrag, diesen Vorstoss abzulehnen? Sind die Mitglieder der SGK gegen gesunde Obstprogramme? Nein, es ist nicht dies der Grund, im Gegenteil!
Die SGK ist sich der Bedeutung des Früchte- und Gemüsekonsums als Grundbestandteil einer gesunden Ernährung voll bewusst. Wir sind absolut der Meinung, dass es sinnvoll ist, wenn man täglich fünf Portionen Früchte oder Gemüse konsumiert; leider machen das nur etwa 20 Prozent der schweizerischen Bevölkerung. Es ist leider so, dass bei den Kindern die Zahl derjenigen, welche sich so gesund ernähren, noch kleiner ist. Es ist auch leider festzustellen, dass im Verlauf der letzten Jahre und Jahrzehnte der Gesamtkonsum an Früchten in der Schweiz um fast 25 Prozent zurückgegangen ist. Es ist auch richtig, dass der Bund mit dem nationalen Programm Ernährung und Bewegung versucht, Gegensteuer zu geben. Wir haben vor einem Jahr bei der Revision des Lebensmittelgesetzes einen Artikel 24 Absatz 2 eingefügt, der dem Bund die Kompetenz gibt, vermittelnd einzugreifen und bei ernährungswissenschaftlichen Arbeiten mitzutun, damit die Gesundheitsvorsorge verbessert und der Gesundheitsschutz verstärkt werden und auch eine nachhaltige Ernährung propagiert werden kann.
Programme laufen, und dementsprechend ist ja vieles gut unterwegs. Es wäre sicher falsch, wenn gerade wir im Parlament, die wir jeden Tag bei den Äpfeln vorbeikommen, uns dieser wichtigen Ernährungsfrage verschliessen würden. Nur wollen wir nicht - und das ist eben der Grund, weshalb die SGK die Ablehnung der Motion beantragt -, dass jetzt noch der Bund für die Abgabe von Pausenäpfeln in den Primarschulen zuständig wird. Das ist eine Kompetenz, die klar den Kantonen zusteht. Die Kantone selbst haben auch nicht den Wunsch geäussert, von dieser Verpflichtung befreit zu werden.
Dementsprechend sagen wir Ja zu gesunder Ernährung, wir sagen Ja zum Früchte- und Gemüsekonsum, aber wir sagen Nein dazu, dass der Bund für die Abgabe von Schulobst zuständig sein soll. Die Motion verlangt, dass der Bund dies einführt; das würde eine Kompetenzaneignung bedeuten, der wir nicht zustimmen können.