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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2015-06-09

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-06-09

Wortprotokoll

Es ist sinnvoll, wenn ich als Vertreter der Minderheit zuerst kurz begründe, was diese Initiative will und was sie verlangt. Die Volksinitiative "AHV plus: für eine starke AHV" verlangt einen Zuschlag zu den Altersrenten der AHV in der Höhe von 10 Prozent.

Was ist der Grund für diese Initiative? Der Mischindex in der AHV ist im Jahre 1980 eingeführt worden, also vor 35 Jahren. Der Mischindex verlangt, dass die Renten je zur Hälfte an die Entwicklung der Löhne und der Preise angepasst werden. Für die Rentnerinnen und Rentner ist das eine gute Sache und eine grosse Errungenschaft. Im Gegensatz zu den Renten der Pensionskassen ist bei der AHV der Teuerungsausgleich garantiert. Schwieriger sind die Auswirkungen des Mischindexes für die künftigen Rentnerinnen und Rentner. Weil ihre Löhne für die Rentenberechnung auch mit dem Mischindex aufgewertet werden, verlieren die Rentenansprüche der Erwerbstätigen, gemessen an den Löhnen, schleichend an Wert. Das ist der Effekt der sogenannten kalten Degression. Der Rückstand auf die Lohnentwicklung beträgt seit 1980 bereits 10 Prozent. Deshalb ist heute wieder eine reale Anpassung der Renten nötig.

So, wie die kalte Progression bei den Steuern periodisch ausgeglichen werden muss, braucht es auch bei den Renten für den Ausgleich der kalten Degression wieder eine Rentenerhöhung. Das verlangt sinngemäss auch die Bundesverfassung; denn die Verfassung sagt, dass man von den Renten der AHV und der Pensionskasse zusammen anständig leben können soll. "Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise" heisst das in der Sprache der Verfassung. Mit dem langsamen, aber stetigen Absinken der Ersatzquote der AHV ist der Verfassungsauftrag nicht mehr erfüllt.

Längere Zeit haben die Leute von dieser Entwicklung nicht viel gemerkt, weil die Renten der Pensionskassen immer besser geworden sind. Damit ist es aber seit Längerem vorbei. Der Druck auf die Renten der Pensionskassen ist enorm. Landauf, landab verschlechtern sich die Renten der künftigen Rentnerinnen und Rentner - dies, obwohl an vielen Orten teilweise hohe Sanierungsbeiträge bezahlt werden müssen. Aber auch die Pensionskassenrenten der heutigen Rentnerinnen und Rentner entwerten sich mit der Zeit. Die zweite Säule kennt ja im Unterschied zur AHV keinen garantierten Teuerungsausgleich.

Die Verfassung, aber auch die soziale Realität verlangen deshalb wieder eine Rentenverbesserung. Das kann bei der heutigen Lage der Kapitalmärkte nur die im Umlageverfahren finanzierte AHV leisten.

Die AHV ist die erste und für die Mehrheit der Bevölkerung, vor allem für die Frauen, die zentrale Säule der Altersvorsorge. Eine Rentenverbesserung ist natürlich nicht gratis. Das gilt bei der AHV genauso wie bei den Pensionskassen. Der Unterschied liegt darin, dass bei der AHV das Preis-Leistungs-Verhältnis für die grosse Mehrheit der Bevölkerung mit unteren und mit mittleren Einkommen viel besser ist als bei den Pensionskassen und, erst recht, als bei den privaten Versicherungen. Bis zu einem Einkommen von 150 000 Franken ist die AHV, betrachtet man das Verhältnis zwischen Beiträgen und Renten, im Vergleich mit den Pensionskassen hochrentabel. Gegenüber den privaten Versicherungen gilt das Gleiche für Einkommen von weit über 200 000 Franken.

Die Initiative "AHV plus" bringt Ehepaaren eine monatliche Rentenverbesserung von rund 350 Franken; pro Jahr macht das über 4000 Franken aus. Bei Alleinstehenden sind es rund 200 Franken pro Monat, also gegen 2500 Franken pro Jahr. Die Kosten für diese Rentenverbesserungen betragen - wenn man sie mit dem bisherigen System, einem Mix von Lohnbeiträgen und dem Bundesbeitrag, finanziert - weniger als 4 Lohnpromille für die Arbeitnehmer und 4 Lohnpromille für die Arbeitgeber. Dieses Preis-Leistungs-Verhältnis von Rentenverbesserungen und Beiträgen bei der AHV ist unschlagbar.

Aber können wir uns eine Rentenverbesserung mit Blick auf die Finanzen der AHV überhaupt leisten? Auch hier gilt zunächst die Feststellung, dass bessere Renten natürlich zusätzliche Kosten verursachen, die finanziert werden müssen. Gleichzeitig steht aber fest, dass die AHV ausserordentlich solide finanziert ist; das gilt auch angesichts der Herausforderungen durch die demografische Entwicklung. Die AHV war wie keine andere Versicherung in der Lage, die Zunahme der Lebenserwartung und die Zunahme der Anzahl der Rentnerinnen und Rentner zu finanzieren, und sie wird auch in Zukunft dazu in der Lage sein. Schauen wir nur die Entwicklung seit 1975 an: Die Zahl der Rentnerinnen und Rentner hat sich in den 40 Jahren seit 1975 von 900 000 auf über 2 Millionen erhöht, also mehr als verdoppelt. Trotzdem bezahlen wir bei der AHV nicht mehr Lohnprozente als 1975: 4,2 Prozent Arbeitnehmerbeitrag, 4,2 Prozent Arbeitgeberbeitrag, also zusammen 8,4 Prozent. In diesen 40 Jahren brauchte es ein einziges Mal ein zusätzliches Mehrwertsteuerprozent, nämlich in der zweiten Hälfte der Neunzigerjahre. Wenn in den nächsten zehn Jahren wieder ein Mehrwertsteuerprozent fällig wird, ist es bei der AHV äusserst gut angelegt.

Was ist der Grund für diese enorme Leistungsfähigkeit der AHV-Finanzierung? Das Rezept ist so einfach wie schlagend: Die Beitragspflicht ist gegen oben unbeschränkt, auch jene mit hohen und höchsten Einkommen, auch Bezüger von Millionen-Boni sind voll beitragspflichtig. Die Renten aber sind plafoniert, auch der Millionär bekommt keine höhere Rente als jemand, der ein mittleres Einkommen bezog. Dieses einfache, aber hochwirksame Prinzip finanziert die AHV. Die Beitragsbasis ist sehr breit, damit finanziert die wirtschaftliche Entwicklung die AHV.

Die Lohnbeiträge an die AHV werden zu Unrecht tabuisiert. Für ein realistisches Bild braucht es einen Vergleich mit den Lohnbeiträgen an andere Versicherungen. Ins Auge stechen beispielsweise die Beiträge für die berufliche Vorsorge. Diese wurden im Laufe der letzten dreissig Jahre stark [PAGE 444] erhöht. Inzwischen machen sie über 18 Prozent aus, sie betragen also mehr als das Doppelte der Beiträge an die AHV, und zwar ohne Berücksichtigung der zusätzlichen Beiträge, die gemäss der bundesrätlichen Vorlage zum Projekt Altersvorsorge 2020 für die berufliche Vorsorge neu vorgesehen sind; dies für bescheidene und erst nach Jahrzehnten anfallende Renten bei der beruflichen Vorsorge. Dort braucht es ja vierzig Jahre, bis die Renten in der versprochenen Höhe anfallen. Bei der AHV sind zusätzliche Beiträge auch unmittelbar viel rentenwirksamer.

Ich komme kurz zu ein paar Einwänden gegen die Initiative "AHV plus", wie wir sie gerade eben wieder gehört haben. Wenn etwa gesagt wird, dass in der Altersvorsorge besser die Ergänzungsleistungen verstärkt würden, sind ein paar grundlegende Dinge nicht oder zu wenig verstanden worden. Die Ergänzungsleistungen sind gewiss eine segensreiche Einrichtung, die wir gegen alle Angriffe verteidigen müssen; das gilt vor allem für ihre Funktion als Pflegeversicherung. Aber auch bei gebrochenen Erwerbskarrieren, zum Beispiel wegen langer Arbeitslosigkeit, spielen die Ergänzungsleistungen eine grosse Rolle. Wer aber normal gearbeitet hat, der muss von den Renten der AHV und der Pensionskasse anständig leben können, ohne noch zusätzlich auf Ergänzungsleistungen angewiesen zu sein. So will es unsere Verfassung, und so wollen es auch die erwerbstätigen Menschen in diesem Land. Deshalb muss die AHV wieder gestärkt werden.

In letzter Zeit ist auch öfter wieder der Einwand zu hören, dass die Leute mit hohen Einkommen die AHV und erst recht eine Rentenverbesserung bei der AHV nicht brauchen würden. Auch diesem grundlegenden Missverständnis kann man nur den Satz von alt Bundesrat Tschudi entgegenhalten: "Die Reichen brauchen die AHV nicht, aber die AHV braucht die Reichen." Die Renten und die Rentenverbesserungen für die hohen Einkommen sind für die AHV im Ergebnis eine gute, eine rentable Sache. Die Rentenansprüche müssen nämlich mit der Beitragspflicht zusammengedacht werden.

Wir stehen somit vor einer wichtigen Weichenstellung: Lassen wir es zu, dass die AHV-Renten gegenüber der wirtschaftlichen Entwicklung schleichend an Wert verlieren, oder wollen wir die AHV-Renten wieder stärken, weil es nach dreissig Jahren nötig geworden ist?

Die AHV ist eine grossartige Errungenschaft, sie ist das Herz des Schweizer Sozialstaats. Sie musste über viele Jahrzehnte hinaus erkämpft werden. Die Einführung der AHV war zusammen mit dem Frauenstimmrecht die zentrale Forderung des Generalstreiks von 1918. Als sie 1948, 30 Jahre später, endlich eingeführt werden konnte - aber immer noch lange vor dem Frauenstimmrecht -, waren die Bundesräte jeweils stolz, wenn sie die AHV stärken und die Renten verbessern konnten. Das galt nicht nur für Bundesrat Tschudi, sondern auch für die späteren Bundesräte wie beispielsweise Bundesrat Hürlimann oder Bundesrat Egli. Vor Kurzem stiess ich auf die Biografie des freisinnigen Solothurner Bundesrates Walther Stampfli. Stampfli kämpfte als verantwortlicher Bundesrat engagiert für die Einführung der AHV, dies gegen die massive Opposition von Vorort und Arbeitgeberverband. Arbeitgeberverband und Vorort - das ist die heutige Economiesuisse - wollten nämlich von Lohnbeiträgen partout nichts wissen. Das Stimmvolk stimmte der Vorlage aber bei einer sonst nie erreichten Stimmbeteiligung von 84 Prozent mit überwältigender Mehrheit zu. Es war ein Sieg des Bundesrates, aber auch jener einer grossen Mehrheit des ursprünglich skeptischen Parlamentes und - das darf ich hier anfügen - des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes mit dem legendären Abstimmungsplakat des kürzlich verstorbenen Hans Erni.

So weit sind wir heute nicht, aber es wird Zeit, wieder für eine Stärkung der AHV zu kämpfen und für einen Ausgleich der kalten Degression. Zu lange ist die AHV in den letzten zwanzig Jahren schlechtgeredet worden. Wir müssen das ändern.