Graber Konrad · Ständerat · 2015-06-09
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2015-06-09
Wortprotokoll
Wenn man Kollege Rechsteiner zuhört, hat man den Eindruck, jemand im Saal wolle die AHV abschaffen oder sehne sich nach einem neuen Generalstreik. Ich muss Ihnen sagen, es gibt Geschäfte, bei denen es einem auch als guter Demokrat schwerfällt, sich ernsthaft damit auseinanderzusetzen; dies gilt für diese Initiative, obwohl das die Kommission getan hat. Das gilt vor allem auch, wenn man die sozialpolitischen und die wirtschaftspolitischen Realitäten in diesem Land sieht.
Wie kann man ernsthaft eine Erhöhung der AHV-Renten von 10 Prozent fordern, im gleichen Zeitpunkt, in dem die Altersvorsorge 2020 eine gesamte Auslegeordnung über AHV und Pensionskassen vornehmen will und die grösste Mühe hat, diese Sozialwerke auf dem heutigen Leistungsniveau zu stabilisieren, trotz Mehrwertsteuererhöhung? Zu einem Zeitpunkt, in dem bereits lediglich partielle Gegenfinanzierungen wie jene durch die Erbschaftssteuer-Initiative auf sehr wackligen Füssen stehen? Wir werden am nächsten Sonntag dann das definitive Ergebnis kennen. In einem Zeitpunkt, in dem die Wirtschaft und die Arbeitnehmer mit 0,85 Lohnprozenten oder einem Mehrwertsteuerprozent zusätzlich belastet würden, in dem die Wirtschaft aber unter der Frankenstärke und unter den Auswirkungen der Masseneinwanderungs-Initiative ächzt? Und in einem Zeitpunkt, in dem der Bundeshaushalt mit Sparpaketen konfrontiert ist?
Wir entnehmen der Botschaft, dass der Bund einen höheren Beitrag leisten müsste, nämlich 800 Millionen Franken mehr pro Jahr. Wir haben hier kürzlich die Milchkuh-Initiative behandelt. Die hätte 1,5 Milliarden Franken Ausfälle zur Folge. Hier sprechen wir von Mehrausgaben von 800 Millionen. Das heisst, wir sprechen von einer halben Milchkuh oder einem Kalb, und die Auswirkungen hat der Bundesrat damals im Zusammenhang mit der Initiative auch auf andere Sachgebiete des Bundes aufgezeigt. Wenn man das halbiert, würde das heissen: im Bereich Beziehungen zum Ausland um 75 Millionen kürzen, bei der Landesverteidigung um 125 Millionen kürzen, bei Bildung und Forschung um 175 Millionen kürzen, bei der sozialen Wohlfahrt um 25 Millionen kürzen, beim Verkehr - vor allem beim Regionalverkehr, wo es wichtige Forderungen gibt, auch von Ihrer Seite, und was vor allem auch die Kantone betreffen würde - um 125 Millionen kürzen, bei der Landwirtschaft und Ernährung um 100 Millionen Franken kürzen. Das wären die Sparmassnahmen, abgeleitet jetzt von einer anderen Initiative, die diese Initiative jetzt provozieren würde. Das ist der finanzpolitische Aspekt.
Mir ist in diesem Zusammenhang ein Thema besonders wichtig, das ist die Generationengerechtigkeit. Wir wissen alle, dass es heute in der zweiten Säule eine Quersubventionierung von mehreren Hundert Millionen Franken pro Jahr von den berufstätigen Generationen zu den Rentnerinnen und Rentnern gibt. Um dieser Ungerechtigkeit zu begegnen, diskutieren wir beispielsweise - das ist politisch stark umstritten - über eine Senkung des Umwandlungssatzes. Eine Erhöhung der Leistungen der AHV zum gleichen Zeitpunkt würde die sozial- und gesellschaftspolitische Schere zwischen den Generationen unnötig weiter öffnen. Wenn man diese effektiven sozialpolitischen Fragen unseres Landes aus einer Gesamtschau anschaut und Lösungen anstrebt, wie dies der Bundesrat tut und auch Ihre SGK, die sich seit einigen Wochen ernsthaft damit auseinandersetzt, kommt man objektiverweise zum Schluss, dass wir vor allem die heute erwerbstätige Generation sowie die kommende Generation entlasten müssen, damit der Generationenvertrag in den Sozialwerken auch in Zukunft, in den nächsten Jahrzehnten, funktioniert. Das ist für mich ein zentraler Punkt.
Die AHV würde unmittelbar nach Inkrafttreten der Initiative ein hohes strukturelles, also nicht ein vorübergehendes Umlagedefizit erreichen: Bis ins Jahr 2030 würde das Umlagedefizit der AHV auf 12,7 Milliarden Franken steigen. Diese Initiative will gerade das Gegenteil von Generationengerechtigkeit, nämlich vorerst zusätzliche Leistungen für die Rentnerinnen und Rentner und anschliessend Überlegungen, wie die entstandene Diskrepanz zur kommenden Generation und zur erwerbstätigen Generation geschlossen werden könnte. Die heutigen und die künftigen Erwerbstätigen [PAGE 445] werden im Laufe der Zeit eine immer höhere Last zu tragen haben, um für die Rentnerinnen und Rentner das bisherige Leistungsniveau sicherzustellen. Diese Lasten sind zudem deutlich höher als diejenigen, welche die Mehrheit der heutigen Rentenbezügerinnen und Rentenbezüger während ihrer ganzen Erwerbstätigkeit tragen musste.
Die Initianten leisten den Rentnerinnen und Rentnern mit ihrer Initiative aber auch sonst einen Bärendienst. Nach einem Nein an der Urne, das aus meiner Sicht absehbar ist, wird es auch staatspolitisch und demokratiepolitisch sehr schwierig, im AHV-Bereich für Rentenbezüger allfällige Verbesserungen vorzusehen: Ein Nein der Stimmberechtigten könnte auch so ausgelegt werden, dass bei der AHV vorläufig überhaupt keine Leistungsänderungen vorzusehen sind. Die Initiative nimmt uns durch ihre extreme Position die Möglichkeit, nur schon über Leistungsanpassungen bei der AHV zu diskutieren. Es ist deshalb ein Schuss ins eigene Bein.
Die Initiative tangiert auch eine zügige Beratung der zentralen Vorlage der Altersvorsorge 2020. Deshalb ist es sehr hilfreich, wenn sie bald vom Tisch ist. Der Weg, den der Bundesrat mit der Altersvorsorge 2020 beschreitet, ist zielführender und vor allem auch aus einer Gesamtschau der korrekte Weg. Der vorliegenden Initiative fehlt aus meiner Sicht der politische Boden der Realität, sie ist ein Hors-sol-Produkt.
Ich beantrage, dem Bundesrat zu folgen und die Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen.