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Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · 2015-06-02

Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-06-02

Wortprotokoll

In der Schweiz braucht es für die ärztliche Abgabe von Medikamenten auf Cannabisbasis wie Dronabinol, Nabilon oder einem Cannabisextrakt eine Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheit. Die Abgabe dieser Medikamente wird für die Behandlung von schwerer, therapieresistenter Spastik bei an multipler Sklerose Erkrankten oder bei Übelkeit und Appetitlosigkeit bei Krebspatienten bereits heute zugelassen. Patienten und Patientinnen beklagen aber Nebenwirkungen von Cannabinoiden wie Müdigkeit und Schwindel, psychische Störungen und Mundtrockenheit. Bei der heutigen Regelung wird streng abgewogen, ob für eine schwer erkrankte Person die Vorteile einer Abgabe von Cannabis die Nachteile überwiegen würden. Wenn diese Regelung jetzt aufgrund der Motion aufgehoben würde, wer bestimmte dann, was schwerkrank ist? Wir wissen auch, dass viele Ärzte dann sehr schnell Cannabis verschreiben würden, und das kann ja nicht das Ziel sein.

Cannabis enthält, neben mehreren Hundert giftigen Substanzen, das Rauschgift THC. Dieses wirkt auf die einzelnen Menschen sehr unterschiedlich, weshalb der Cannabiskonsum mit russischem Roulette verglichen werden kann. Das THC im Cannabis ist fettlöslich, lagert sich dementsprechend vor allem im Gehirn ab und kann tagelange negative Auswirkungen erzeugen. Noch Stunden nach Abklingen des Rausches ist das Kurzzeitgedächtnis gestört, was das Lernen stark erschwert. Auch die Aufmerksamkeit sowie die Konzentrations-, Koordinations- und Reaktionsfähigkeit der Betroffenen werden beeinträchtigt. Andere negative Folgen sind Persönlichkeitsveränderungen bis hin zu Psychosen sowie die enthemmende Wirkung, welche zu Aggressionen und Gewalt führen kann.

Deshalb muss die Verfügbarkeit des Rauschgiftes Cannabis möglichst gering gehalten werden, und das Signal der Politik muss unmissverständlich sein: Cannabis ist keine harmlose Substanz. Da die Forderung in der Motion zu einem weiteren Schritt der Cannabislegalisierung führen würde, muss an der heutigen Bewilligungspraxis festgehalten werden.

Ich bitte Sie, auch aus Gründen des Jugendschutzes, die Motion abzulehnen.

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