Fischer Roland · Nationalrat · 2015-06-02
Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2015-06-02
Wortprotokoll
Die Grünliberalen werden im Rahmen der Detailberatung bei sämtlichen Artikeln mehrheitlich dem Ständerat folgen. Wir sind der Ansicht, dass der Ständerat, vor dem Hintergrund der finanzpolitischen Rahmenbedingungen, aber auch der Bedürfnisse der Kultur, der Wichtigkeit der Kultur für unser Land, für den Zusammenhalt in unserem Land nicht nur regional, sondern auch zwischen den verschiedenen Gesellschaftsschichten, eine sehr gute Lösung gefunden hat.
Ich möchte im Rahmen meines Votums auf zwei Punkte speziell eingehen: einerseits auf Artikel 1 in der Vorlage 3, in dem es um die finanzielle Unterstützung von Museen, Sammlungen und Netzwerken Dritter geht, andererseits auf Artikel 1 in der Vorlage 6, also den Heimatschutz und die Denkmalpflege.
Zunächst zur Vorlage 3: Hier hat der Ständerat, wie bereits erwähnt, eine sinnvolle Lösung beschlossen, auch wenn die Erhöhung der finanziellen Mittel um 3 Millionen Franken natürlich ein finanzpolitischer Wermutstropfen ist. Aber heute ist es so, dass dreizehn Institutionen Beiträge erhalten, auf der Basis von, sage ich einmal, historischen Kriterien. Beim Beschluss des Ständerates geht es darum, dass ab dem Jahr 2018 die finanziellen Mittel für die Museen nach einem neuen System zugeteilt werden, mit objektiven Kriterien, die zwischen den Kantonen, den Institutionen und den Städten noch ausgehandelt werden müssen. Das will eigentlich auch der Bundesrat, allerdings erst ab dem Jahr 2021. Die Grünliberalen sind hier mit dem Ständerat einig, dass es nicht fünf Jahre braucht, um ein neues, objektives System für die Mittelzuteilung in diesem Bereich zu erarbeiten. Mit dem System, wie es der Ständerat jetzt vorschlägt, können in der nächsten Periode, das heisst ab dem Jahr 2018, allenfalls auch neue Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter von Beiträgen profitieren, ohne dass es dadurch für die bestehenden Museen zu finanziellen Einbussen kommt.
Der Vorteil einer neuen, objektiven Regel ist offensichtlich: Man hat objektive Förderkriterien, man hat eine Gleichbehandlung für alle Gesuchsteller, und man hat ein transparentes Verfahren und damit auch mehr Rechts- und Chancengleichheit. Aber es ist aus unserer Sicht wirklich sehr zentral - darauf sollte vonseiten des Bundesrates dann geachtet werden -, dass bei der Auswahl und bei der Mittelzuteilung für alle, das heisst sowohl für die bisherigen als auch für die neuen Institutionen, wirklich objektive Kriterien gelten müssen und für alle gleiche Kriterien gelten müssen.
Die angesprochenen 3 Millionen Franken können quasi als Schmiermittel für das neue System betrachtet werden. Das ist ähnlich wie damals, als man bei der Regelung des neuen Finanzausgleichs mit dem Härteausgleich ein zusätzliches Schmiermittel gegeben hat.
Über das Stichwort "neuer Finanzausgleich" komme ich zum zweiten Punkt, den ich erwähnen möchte, nämlich zum Bereich des Heimatschutzes und der Denkmalpflege. Dieser Bereich war bekanntlich ein Teil der neuen Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen im Rahmen des NFA. In diesem Rahmen wurden die Finanzkraftzuschläge gestrichen. Aber die Mittel waren nicht völlig gestrichen, sondern die freiwerdenden Mittel flossen in den neuen Ressourcenausgleich. Das heisst, die Kantone hatten damals im Grunde genommen die gleichen Mittel zur Verfügung. Sie hatten aber mehr Verantwortung, und sie hatten mehr Handlungsspielraum. Ich denke, dass es vor dem Hintergrund dieser Umstellung eigentlich gerechtfertigt ist, dass vielleicht der Heimatschutz und die Denkmalpflege nicht einfach immer mehr Mittel bekommen, als das damals beschlossen wurde. Fakt ist nun, dass der Heimatschutz und die Denkmalpflege seit dem Übergang zum NFA jährlich mehr Mittel zur Verfügung gestellt bekommen haben. Es ist deshalb aus unserer Sicht nicht notwendig, dass man in diesem Bereich die Mittel noch mehr aufstockt, als es der Bundesrat beantragt. [PAGE 800]
Ich bitte Sie deshalb im Namen der grünen Fraktion, hier dem Ständerat und somit der Minderheit I (Chevalley) zu folgen.