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Schwaller Urs · Ständerat · 2015-03-02

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2015-03-02

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir, vorbemerkend noch Folgendes zu sagen: Im Rahmen ihrer Beratung über das Geschäft 13.080 hat die Kommission die Petition 12.2052, "Für Transparenz in der Krankenversicherung", zur Kenntnis genommen. Die Petition war im August 2012 mit über 63 000 Unterschriften eingereicht worden. Sie verlangt die Trennung von Grund- und Zusatzversicherung und verfolgt damit das gleiche Ziel wie die Vorlage des Bundesrates. Sie wird deshalb - das ist der Grund, weshalb ich das erwähne - gestützt auf Artikel 126 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes "ohne Ratsbeschluss abgeschrieben, sobald der Beratungsgegenstand erledigt ist".

Dies gesagt, drei kurze Bemerkungen zum Gesagten: Eine juristische Trennung ist natürlich nicht eine organisatorische Trennung. Noch einmal: Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die vorerwähnte Interpellation Carobbio Guscetti klar festgehalten, und das ist wichtig: "Der Entwurf zur Änderung des KVG (13.080) verbietet den Versicherern nicht nur, die beiden Versicherungszweige in derselben juristischen Einheit zusammenzufassen, sondern verpflichtet sie auch, Informationsbarrieren zu errichten, um einen Datentransfer zwischen den verschiedenen Gesellschaften der Gruppe zu verhindern. So müssen die Versicherer in den für die Leistungen zuständigen Abteilungen der beiden Versicherungszweige unterschiedliches Personal beschäftigen sowie getrennte Datenbanken für die Leistungen der Grundversicherung und für jene der Zusatzversicherung führen." So weit der Bundesrat - das, um klar zu sagen, worum es geht.

Meine nächste Bemerkung, und das ist mir wichtig zu sagen, ist: Die Buchführung von Grund- und Zusatzversicherung erfolgt getrennt. Vor allem sind auch die Prämien von Grund- und Zusatzversicherung bereits heute in allen Gesellschaften getrennt auszuweisen, wie auch die Leistungserbringer ihre Leistungen getrennt, nach Krankenversicherungsgesetz oder Versicherungsvertragsgesetz, in Rechnung zu stellen haben.

Was die beiden in den letzten Tagen noch eingetroffenen Stellungnahmen anbelangt: Es ist richtig, die GDK hat sich gemeldet, sie hat aber klar festgestellt, dass es sich um einen Beschluss des Vorstandes handelt und dass die gesamte GDK nicht mehr getagt hat. Was die Stellungnahme der FMH anbelangt: Die FMH hat viele Qualitäten, ich schätze sie, aber ich glaube, man kann nicht behaupten, dass sie in ihrer Mehrheit sehr wettbewerbsorientiert ist.