Lexipedia

preparatory:AB 185019

Quadranti Rosmarie · Nationalrat · Zürich · Fraktion BD · 2014-09-10

Wortprotokoll

Wir beraten heute das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung sowie den Bundesbeschluss über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Die parlamentarische Initiative Quadranti wurde eingereicht, damit das Programm, welches am 31. Januar 2015 auslaufen würde, verlängert wird. Das Bundesgesetz soll bis zum 31. Januar 2019 verlängert werden, und der Bundesbeschluss soll für die Dauer von vier Jahren vom 1. Februar 2015 bis zum 31. Januar 2019 mit einem Verpflichtungskredit von wiederum höchstens 120 Millionen Franken bewilligt werden.

Die Mehrheit Ihrer Kommission verlangt die unveränderte Weiterführung, dies deshalb, weil das Programm äusserst erfolgreich, der Prozess aber noch nicht abgeschlossen ist. Immer noch fehlen Betreuungsplätze, vor allem auch für Säuglinge, und deshalb unterstützen auch die Kantone, die SODK und diverse in diesem Bereich tätige Verbände und Organisationen die Weiterführung. Erwähnenswert ist, dass z. B. auch der Schweizerische Arbeitgeberverband oder Swissmem als gewichtige Wirtschaftsverbände die Kinderbetreuung als ein nicht unwichtiges Element zur Minimierung des Fachkräftemangels einstufen. Erwähnenswert ist an dieser Stelle sicher auch, dass seit Bestehen des Programms, also seit 2003, über 43 000 Betreuungsplätze geschaffen werden konnten.

Die parlamentarische Initiative Quadranti verlangte noch eine Weiterentwicklung. Da ein Innovationsartikel aber bereits im Gesetz verankert ist und es vor allem darum geht, die Anschubfinanzierung weiterhin sicherzustellen, und zwar nahtlos, wurde auf eine Veränderung der bestehenden Grundlagen verzichtet. Der Initiantin wie auch der Mehrheit Ihrer Kommission war es wichtiger, dass die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit auf diese Weise nahtlos weiter gefördert wird. Die Weiterführung des Programmes wurde als dringlich erklärt, das heisst, auch der Ständerat befindet in dieser Session über die Weiterführung.

Um es an den Anfang zu stellen und weil in dieser Richtung Minderheitsanträge vorliegen: Der Innovationsartikel wurde bis jetzt wenig gebraucht, obwohl ja - wie gesagt - im Gesetz schon vorhanden. Die Innovation ist an strenge Kriterien gebunden, und sie muss Modellcharakter haben. Ein Beispiel dafür sind die Betreuungsgutscheine.

Weshalb die Mehrheit Ihrer Kommission die Weiterführung gutheisst, lässt sich in wenigen Sätzen begründen: Die bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit ist gerade in der heutigen Zeit ein wichtiges Anliegen. Frauen und Männer sollen im Arbeitsprozess integriert bleiben können, ohne auf Kinder verzichten zu müssen. Pro investierten Franken fliessen zwischen drei und vier Franken in Form von höheren Steuern und höheren Sozialversicherungsbeiträgen an die Gesellschaft zurück. Gerade nach der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative ist es für unser Land und für unsere Wirtschaft immens wichtig, dass wir das einheimische Potenzial an Arbeitskraft, auch an Fachkräften, noch besser nutzen. Es konnten viele Betreuungsplätze geschaffen werden, und das sehr nachhaltig: 98 Prozent der Kindertagesstätten und 95 Prozent der Plätze in schulergänzenden Einrichtungen sind noch in Betrieb. Die Evaluation belegt, dass ohne diese Plätze ein grosser Teil der Eltern die Erwerbstätigkeit nicht aufrechterhalten könnte. Es besteht nach wie vor ein Bedarf an solchen Plätzen.

Aus diesen Gründen beantragt Ihnen die Mehrheit, das Programm weiterzuführen. Es wurde als sehr erfolgreich betitelt. Es ist klar, dass Bund, Kantone und Gemeinden gemeinsam in der Pflicht sind. Die Kommissionsmehrheit bittet Sie bei einem Stimmenverhältnis von 18 zu 5, auf ein Geschäft einzutreten, das wichtig ist für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. [PAGE 1409]

preparatory:AB 185019 | Lexipedia | Lexipedia