Portmann Hans-Peter · Nationalrat · 2014-09-10
Portmann Hans-Peter · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2014-09-10
Wortprotokoll
Wir sprechen von Anschubfinanzierung. Anschubfinanzierung ist dann gerechtfertigt, wenn Sie einen grossen Missstand in kürzester Zeit beheben müssen. Aber nach zwölf Jahren haben nach einer Untersuchung der Universität St. Gallen tatsächlich 74 Prozent der Gemeinden diese Anschubfinanzierung bis heute nicht genutzt. Sie haben für die bis zu dreijährigen Kinder keine Betreuungsstätten, und sie haben auch keine Mittagsbetreuungsstätten. Da frage ich Sie: Welcher Missstand muss hier dringend behoben werden?
Die FDP/die Liberalen anerkennen nicht nur die Notwendigkeit der ausserfamiliären Betreuung aus wirtschaftlicher wie auch aus gesellschaftspolitischer Sicht. Ich glaube, die FDP/die Liberalen müssen nicht den Beweis antreten, dass sie hier schon seit Jahrzehnten mit eigenen Vorstössen und Initiativen ihren Beitrag leisten. Aber wir sprechen hier von einer Finanzvorlage und von einer Anschubfinanzierung. [PAGE 1417] Unser Antrag zu Absatz 3 wäre, dass nur dann und dort eine solche Anschubfinanzierung gewährt wird, wo ein Bevölkerungswachstum stattfindet, sprich, wo es tatsächlich zusätzliche Bedürfnisse gibt. Aber es kann doch nicht sein, dass wir bei den Kantonen und Gemeinden eingreifen, die zwölf Jahre lang nichts gemacht haben. Dann müssen wir ehrlicherweise von einer festen Bundessubvention sprechen.
Jetzt sagt der Bundesrat: ja, die Masseneinwanderungs-Initiative! Ich meine, dass das natürlich auch eine mathematische Rechnung ist. Die gleichen Kreise, die behaupten, mit der Masseneinwanderungs-Initiative würden Arbeitsplätze vernichtet, es gebe nachher weniger Arbeitsstellen, sagen plötzlich, man brauche viel mehr Leute, die in die Wirtschaft kommen.
Gehen Sie einmal in diese Kinderkrippen. Sie werden sehen, dass ein grosser Anteil zu Recht von Zuwandererfamilien besetzt wird. Wenn es die nachher nicht mehr gibt, haben wir ja dort freie Plätze. Anschubfinanzierung wäre in Regionen gerechtfertigt - und daher unser Minderheitsantrag -, wo wir sagen müssen: Da gibt es einen Zuzug, da gibt es ein neues Bedürfnis, da gibt es Bevölkerungswachstum.
Herr Präsident, ich spreche zugleich auch zum Minderheitsantrag von Artikel 5, dann muss ich nicht ein zweites Mal sprechen: Auch dort wollen Sie heute im Giesskannensystem Geld verteilen, das so gar nicht gebraucht wird. Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat auf eine kürzliche Anfrage zu diesem Thema gesagt, dass erstens die Bedürfnisse so nicht mehr bestehen, dass sie also mit den noch hängigen Gesuchen jetzt befriedigt werden können, und dass zweitens, wie Sie sehen, wenn Sie die durchschnittlichen Kosten eines Betreuungsplatzes pro Jahr anschauen, diese bei 4000 Franken liegen, im so teuren Kanton Zürich mit so hohen Löhnen. Hier wollen Sie weiterhin 5000 Franken einfach so weggeben und weiterhin ebenfalls auch einen ganzen Drittel der Gesamtkosten damit abdecken.
Wir haben auch eine finanzpolitische Verantwortung. Spielen Sie nicht immer auch gesellschaftliche Themen gegen die finanzpolitische Verantwortung aus, und stellen Sie nicht diese Leute in die Ecke, damit sie gar nicht bereit wären, der modernen Gesellschaftsentwicklung zu folgen. Wir haben auch gegenüber unseren Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern die Verantwortung, sorgsam mit dem Geld umzugehen. Aber Sie sind es dann wieder, die bei den Budgetberatungen selber sagen: "Oh Schreck, oh Schreck, dieses Ausgabenwachstum!" Aber die Sünden begehen wir vorher hier selber, themenunabhängig.
Bitte nehmen Sie diese Vorlage so, wie sie ist, es ist nicht eine inhaltliche, es ist eine Finanzvorlage. Sie werden mit diesen Anschubfinanzierungen nicht mehr Frauen und Männer in die Arbeitswelt hineinprügeln können.