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Galladé Chantal · Nationalrat · 2015-05-05

Galladé Chantal · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-05-05

Wortprotokoll

In der Schweiz wird jeder Hund, jede Kuh, jedes Bibliotheksbuch, jedes Auto registriert - nicht aber die Schusswaffen. Darum geht es heute. Nach mehreren tragischen Vorfällen mit Schusswaffen und vor allem mit Ordonnanzwaffen - beispielsweise in Daillon im Kanton Wallis - erkundigten sich die beiden Sicherheitspolitischen Kommissionen beim VBS über die Massnahmen, die zur Verringerung der Risiken in diesem Bereich ergriffen worden waren. An ihren Sitzungen vom November 2011 liessen sich die beiden Kommissionen über die Massnahmen informieren, welche die Logistikbasis der Armee seit dem Sommer 2010 getroffen hatte. Dabei stellten sie fest, dass der Informationsaustausch zwischen den betroffenen zivilen, militärischen und gerichtlichen Behörden des Bundes und der Kantone lückenhaft ist und deshalb dringender Handlungsbedarf besteht.

Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates reichte nach Anhörungen ein Postulat (12.3006) ein, welches den Bundesrat beauftragte, innert sechs Monaten einen Bericht über die Mängel bei der Bekämpfung des Waffenmissbrauchs vorzulegen; der Nationalrat nahm das Postulat im Februar 2012 an. Der Bericht des Bundesrates zum Postulat wurde am 5. September 2012 verabschiedet. Darin wurden die Gesetzeslücken aufgezeigt, aufgrund derer der Informationsaustausch zwischen den betroffenen zivilen und militärischen Behörden erschwert ist. Unsere Sicherheitspolitische Kommission nahm im Oktober desselben Jahres von diesem Bericht Kenntnis und beschloss, diese Mängel zu beheben. Zu diesem Zweck reichte sie dann im Januar 2013 vier Motionen ein (13.3000, 13.3001, 13.3002, 13.3003). Der Zweck dieser Kommissionsmotionen war es, die festgestellten Lücken zu schliessen. Während der "Differenzbereinigung" haben die kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren und die kantonalen Polizeikommandanten das Prinzip der Nachregistrierung der noch nicht registrierten Waffen einführen wollen. Diesem Prinzip haben beide Sicherheitspolitischen Kommissionen und der Ständerat zugestimmt. Der Nationalrat hat dies abgelehnt.

Der Bundesrat hat dann die Botschaft am 13. Dezember 2013 verabschiedet. Die Vorlage beinhaltet im Wesentlichen folgende Kernpunkte:

1. Die Staatsanwaltschaft oder das Gericht soll demnach künftig die Armee über diejenigen Personen informieren, bei denen der Verdacht besteht, dass sie sich selbst oder Dritte mit einer Feuerwaffe gefährden könnten. Das war z. B. im Fall Daillon nicht der Fall - Sie erinnern sich, da gab es am Schluss drei Tote und zwei Schwerverletzte. Hier wurde also der Datenschutz zum Täterschutz; das darf nicht sein, das hat nichts mehr mit Sicherheit zu tun.

2. Verschiedene Behörden - militärische und zivile - geben ja Waffen ab, und sie nehmen entsprechend die Waffen auch wieder zurück. Eine der Forderungen aus den Motionen war, dass die jeweilige Behörde die anderen unverzüglich über Waffenbesitzer informiert, bei welchen ein Missbrauchspotenzial bestehen könnte. Die Teilrevision des Waffengesetzes soll dafür die rechtliche Grundlage schaffen. So sollen die zivilen oder eben militärischen Behörden aktiv über neue Eintragungen in der vom Bund geführten Waffeninformationsplattform Armada orientiert werden. Die Waffeninformationsplattform Armada enthält unter anderem Angaben zu Personen, welchen eine Bewilligung im Zusammenhang mit Waffen verweigert oder entzogen wurde. Diese Personen sind also in der Waffeninformationsplattform Armada registriert. Die entsprechend informierte Behörde hat dann die Möglichkeit, zu prüfen, ob Gründe vorliegen, die einen Entzug der Schusswaffe rechtfertigen.

3. Für die Verbindung der kantonalen Waffenregister wird eine rechtliche Grundlage geschaffen, die sogenannte Waffenplattform. Es handelt sich dabei um ein kantonales Projekt im Rahmen der Harmonisierung der Polizeiinformatik. Sie ermöglicht es den kantonalen Vollzugsbehörden, schweizweit Online-Anfragen zu bestimmten Feuerwaffen oder auch zu deren Besitzern zu tätigen. Dies hatten wir ja gefordert: Wir wollten, dass man mit einem Knopfdruck diese Verbindungen herstellen kann. Das war denn auch bei der Waffenschutz-Initiative ein unbestrittenes Element. Nur haben wir festgestellt, dass es dafür eben auf Bundesebene rechtliche Grundlagen braucht. Diese sollten wir nun zügig schaffen, waren wir in der Kommission der Meinung.

4. Eine weitere Forderung der Motionen war, dass die Waffenplattform und die Waffeninformationsplattform Armada - also die Plattformen auf kantonaler und auf Bundesebene - miteinander verbunden werden. Damit stehen dann mit einer einzigen Abfrage eben alle Informationen zur Verfügung. Das hilft den Behörden, die etwas wissen müssen oder die schnell in den Einsatz müssen, in kurzer Zeit auch zu möglichst vielen relevanten Informationen zu kommen.

5. Die Nachregistrierung der Feuerwaffen: Diese hat nichts mit der Verbindung der Waffenregister zu tun, und es geht auch nicht darum, nachträglich einen Waffenerwerbsschein zu erlangen. Das muss vielleicht auch einmal festgehalten werden, da das in der Diskussion immer wieder fälschlicherweise vermischt und durcheinandergebracht wird. Der Ständerat hat die Nachregistrierung von Feuerwaffen, die bis jetzt in den Registern nicht erfasst sind, verlangt, gestützt auf die Forderung der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren, gestützt übrigens auch auf die Forderung der Polizeikommandanten. Das sind eben unsere Leute an der Front, die wissen, dass das Gelingen oder die Gefährlichkeit eines [PAGE 641] Einsatzes im Wesentlichen auch von diesen Informationen abhängt.

Der Bundesrat hat daraufhin einen entsprechenden Entwurf präsentiert, und die Kommission hat mit 14 zu 10 Stimmen für die rückwirkende Registrierung gestimmt. Sie ist der Ansicht, dass die Sicherheit so verstärkt werden kann. Namentlich für die Planung von Polizeieinsätzen sind umfassende Informationen eben wertvoll, aber auch für die Rückverfolgung der Tatwaffen. Damit können Täter gefasst und weitere Verbrechen verhindert werden. Es ist entscheidend, ob eine Rückverfolgung in nützlicher Frist möglich ist. Eine Minderheit der Kommission findet, dass die rückwirkende Registrierung zu viel administrativen Aufwand bedeuten würde, unschuldige Bürger kriminalisiert würden und das Ganze ausserdem keinen Beitrag zur Sicherheit leisten würde.

In Artikel 42b des Waffengesetzes geht es um die Übergangsbestimmungen. Eine knappe Mehrheit der Kommission - es waren 13 zu 12 Stimmen - beantragt, die Übergangszeit für die Registrierung auf vier Jahre anzusetzen, damit die Kantone und die zuständigen Behörden eben genügend Zeit für die Umsetzung hätten. Eine Minderheit will die schnelle Umsetzung zugunsten der Sicherheit und findet, dass die Übergangszeit ohnehin schon von einem auf zwei Jahre angehoben worden sei und dass das reiche.

Dann noch etwas zur Meldepflicht: Es wird immer wieder gefragt, was mit einer Grossmutter sei, die das Sturmgewehr ihres verstorbenen Mannes im Estrich oder Keller vergessen habe, ob sie sich dann strafbar mache. Nein, wir haben diese Fälle bedacht. Sie können das jetzt nicht irgendwie überzeichnen; es geht nicht um diese Fälle. Wir haben in der Vorlage die vorsätzliche Widerhandlung gegen die Meldepflicht als Straftatbestand festgehalten und nicht das Vergessen eines Sturmgewehres im verstaubten Estrich durch eine alte Frau. Es geht schlussendlich einfach darum, dass über eine Million Schusswaffen - die Anzahl kennt man ja eben nicht genau - in Schweizer Haushalten sind, die nirgends registriert sind, die gestohlen werden können und mit welchen Verbrechen verübt werden können. Der Sinn der rückwirkenden Registrierung ist, das zu ändern und möglichst viele Schusswaffen zu erfassen.

Dann kann ich sagen, dass in der Kommission kein Nichteintretensantrag vorlag. Dass die SVP-Fraktion heute nun einen solchen stellt, ist neu. Die Kommission war einstimmig für Eintreten; das war unbestritten in unserer Kommission.

Ich bitte Sie deshalb im Namen der gesamten, geschlossenen Kommission einzutreten. Der Nationalrat ist Erstrat.