preparatory:AB 18513
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-12-05
Wortprotokoll
Mit dieser Motion wird verlangt, dass bis zum Inkrafttreten eines neuen Wohnbauförderungsgesetzes weiterhin Darlehen an Dachorganisationen von gemeinnützigen Wohnbauträgern gewährt werden können. Daher soll der Bundesrat mit der Ausarbeitung einer Vorlage für einen Rahmenkredit für die Jahre 2001 bis 2003 beauftragt werden.
Der Nationalrat hat den Vorstoss am 5. Juni 2001 mit 76 zu 70 Stimmen als Motion überwiesen; der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
Ihre Kommission stellt mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung den Antrag, sich dem Nationalrat anzuschliessen und die Motion zu überweisen. Ich kann grundsätzlich auf den schriftlichen Bericht verweisen. Wir wissen zwar - wie dies der Bundesrat betont -, dass das Bundesgesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum in Ausarbeitung [PAGE 891] ist. Innert zwei Monaten sollte die entsprechende Botschaft vorliegen. Ihre Kommission nahm mit Genugtuung davon Kenntnis, dass in der angekündigten Botschaft des Bundesrates auch Kredite enthalten sind, die in der Motion gefordert werden, ebenso auch eine Übergangslösung für die Jahre 2001 bis 2003.
Nachdem jedoch - das möchte ich betonen - im Zusammenhang mit der Ausarbeitung des neuen eidgenössischen Finanzausgleichs Verunsicherungen entstanden sind, wie die Aufgaben zwischen den Kantonen und dem Bund über die Förderung des gemeinnützigen Wohnbaus und der Wohnbauförderung im Berggebiet aufzuteilen sind, erachtet es Ihre Kommission als zweckdienlich, den Vorstoss nicht nur als Postulat, sondern als Motion zu überweisen. Mit der zu überweisenden Motion soll insbesondere auch zum Ausdruck gebracht werden, dass es wichtig ist, den gemeinnützigen Wohnungsbau im ländlichen Raum zu fördern und so die Wohnbausituation von sozial schwächeren Gruppen sicherzustellen.
Daher beantrage ich namens der Kommission, die Motion zu überweisen.