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AB 185154

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-05-05

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, die Minderheit zu unterstützen. Ich danke den Kommissionssprechern für die klare und verständliche Darlegung der Ausgangslage und möchte auf eine Wiederholung verzichten.

Meines Erachtens geht es hier nicht vordergründig um die Kernfrage, ob jede Bürgerin und jeder Bürger, die zu einer Strafe verurteilt werden, Anrecht auf eine zweite Instanz mit voller Kognition haben oder nicht. Diese Frage hatten wir immer auf dem Tisch, und wir hatten auch immer alle möglichen Lösungen auf dem Tisch. Auch die Lösung mit einer eigenständigen Berufungsinstanz wurde diskutiert; schon bei der Einführung des Bundesstrafgerichtes wurde dies diskutiert. Diesen Fragen wurde immer wieder nachgegangen. Der Bundesrat hat uns diese Angelegenheit auch immer wieder erläutert, und wir haben hier im Saal gesagt: Nein, wir wollen keine eigenständige Berufungsinstanz. "Punkt, Schluss!", könnten wir ja sagen. Aber jetzt liegt es wieder auf dem Tisch, und ich frage mich, ob wir hier zum Spielball des Bundesgerichtes werden und uns weichklopfen lassen wollen oder nicht. Das ist für mich jetzt die Kernfrage. Wir sind doch nicht der Spielball des Bundesgerichtes!

Dem Bundesgericht passt es nicht, dass die Kognition erweitert werden soll. Um diese Frage dreht sich die Vorlage, die auf dem Tisch liegt. Der Bundesrat hat uns am 4. September 2013 eine Vorlage unterbreitet, und zwar nicht aus eigenem Antrieb, sondern aufgrund eines Auftrages von uns. Diese Vorlage liegt jetzt auf dem Tisch. Es geht hier um die erweiterte Kognition am Bundesgericht. Dass die Bundesrichterinnen und Bundesrichter wegen der Belastung des Bundesgerichtes keine Freude daran haben, kann ich mir vorstellen; wir haben das ja auch bei der Justizreform 2000 diskutiert. Jetzt kommen sie wieder und sagen: "Nein, die erweiterte Kognition wollen wir nicht." Sie waren bei den Beratungen in der ständerätlichen Kommission ja anwesend. Ich kann mir daher durchaus vorstellen, wie die vom Ständerat beschlossene Rückweisung dieser Vorlage zustande gekommen ist, denn neue Fakten sind keine auf dem Tisch. Der Bundesrat hat uns diese Angelegenheit immer wieder dargelegt und die möglichen Lösungen aufgezeigt.

Ich kann natürlich verstehen, dass jetzt der Bundesrat, wenn der Ständerat das möchte, diesen Auftrag gemäss Rückweisungsantrag entgegennimmt. Aber wenn man genau hinhört, stellt man fest, dass es nicht das ist, was der Bundesrat eigentlich will und auch vorgeschlagen hat. Jetzt stellt sich die Frage, ob wir diese Schlaufe machen wollen oder nicht. Wollen wir tatsächlich eine neue Lösung? Mit der Vorlage des Bundesrates hat das ja nichts mehr zu tun. Der Auftrag war anders: Die Mehrheit des Parlamentes wollte eine Lösung mit der Erweiterung der Kognition am Bundesgericht. Wir von der Kommissionsminderheit sind ganz klar der Meinung, dass jetzt der Entwurf gemäss diesem Auftrag im Parlament diskutiert werden muss und nicht eine neue Vorlage, die nun beigefügt werden soll.

Ich bitte Sie aus all diesen Gründen und aufgrund der klaren Entscheidung, die wir im Parlament getroffen haben, der Minderheit zu folgen.