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Leuthard Doris · Nationalrat · 2000-03-08

Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-03-08

Wortprotokoll

Kollege Zäch hat richtig gesagt, dass die Kosten in der obligatorischen Krankenversicherung sehr stark steigen, weit stärker als die Teuerung und das Bruttoinlandprodukt. Ein Hauptgrund ist unbestrittenermassen die Ausweitung des Leistungsangebotes durch eine ständig wachsende Zahl von Leistungserbringern. Innert zehn Jahren sind beispielsweise die Zahl der Ärztinnen und Ärzte um rund ein Drittel und das Total der Arztkosten um 50 Prozent gestiegen. Aufgrund der Studentenzahlen an den medizinischen Fakultäten wird die Zahl der Leistungserbringer noch während Jahren zunehmen. Zudem ist die Schweiz innerhalb Europas das einzige Land mit einem freien Zugang zum Markt im ambulanten Bereich. Sie besitzt dadurch eine gewisse Sogwirkung. Deutschland kennt die Bedürfnisklausel, will diese jedoch, weil sie keine Lösung darstellt, unter der sozialdemokratisch-grünen Regierung noch verstärken. Auch dies wird zu einem Zustrom auf die Schweiz und damit zu Mehrkosten führen. Liechtenstein hat diese Dynamik bereits erlebt und führt uns vor, was passiert, wenn wir nicht handeln.

Letztes Jahr hat dieser Rat an sich grünes Licht für die Aufhebung des Kontrahierungszwanges zugunsten eines wettbewerblichen Vertragsmodelles gegeben. Frau Heberlein hat dargelegt, dass es in der verbleibenden Zeit leider nicht möglich war, in der Kommission ein tragfähiges Modell zu suchen. Das ist schade; es wird nun jedoch möglich sein, mit der Überweisung der Motion im Rahmen der Spitalfinanzierungsvorlage nochmals daran festzuhalten.

Wir wissen aber auch, dass die Spitalfinanzierung eine schwierige Vorlage sein wird und mit Sicherheit geraume Zeit der Beratung nötig macht. Was also machen wir in der Zwischenzeit? Wenn Sie in Artikel 55a dem Streichungsantrag der Minderheit zustimmen, laufen wir Gefahr, für die nächsten Jahre über keine Möglichkeiten für eine Einschränkung der Zulassung zulasten der obligatorischen Krankenversicherung zu verfügen. Den zu erwartenden Anstieg der Kosten und damit der Prämien möchte ich unseren Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern nicht zumuten.

[PAGE 68] Bleibt also noch die Bedürfnisklausel gemäss Antrag der Kommissionsmehrheit. Sie ist an sich - auch hier gehe ich mit Kollege Zäch einig - ein völlig ungeeignetes Instrumentarium aus der Mottenkiste; sie bevorteilt die bestehende Ärzteschaft gegenüber neuen, jungen Ärztinnen und Ärzten und führt zu neuer staatlicher Bürokratie und Zementierung. Trotzdem ist sie im Moment im Sinne einer Schadensminderung die einzige Möglichkeit, damit wir die sich anbahnenden Mehrkosten nicht einfach tatenlos hinnehmen müssen.

Wenn wir aber schon eine ordnungspolitische Untat begehen, dann wenigstens nur für kurze Dauer, weshalb ich diese Massnahme auf drei Jahre begrenzen möchte. Es muss möglich sein, in dieser Zeit die Aufhebung des Vertragszwanges auszuarbeiten. Nötig ist der politische Wille, vom Status quo wegzukommen, damit der Prämienanstieg nicht immer für immer breitere Schichten der Bevölkerung zu einer Hiobsbotschaft wird.

Die CVP-Fraktion unterstützt daher die Bedürfnisklausel, d. h. die Kommissionsmehrheit.

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