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Vischer Daniel · Nationalrat · 2015-03-17

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2015-03-17

Wortprotokoll

Ich ersuche Sie namens der grünen Fraktion, meiner Minderheit zuzustimmen.

Die Vorrednerin hat zu Recht hervorgehoben, dass es bei dieser Gesetzesrevision primär um die Unterhaltsregelung geht. Das Gesetz stipuliert in diesem Punkt eine sehr fortschrittliche Regelung.

Nun geht es um eine spezielle Frage, die noch offengeblieben ist, nämlich um die alternierende Obhut. Heute ist es eben so, dass viele Gerichte bei der Festlegung der Obhut auf die Praxis während der Ehe abstellen. Nun will der Gesetzgeber zeigen, dass eine Regelung gefunden werden muss, die es dem Kindeswohl entsprechend ermöglicht, dass beide Elternteile zum Zuge kommen. Die alternierende Obhut steht dabei im Vordergrund. Es ist eben nicht unnötig, diese Bestimmung ins Gesetz aufzunehmen, weil die Gerichte heute vielmals eine andere Praxis verfolgen. Mit der Aufnahme dieser Bestimmung will der Gesetzgeber zeigen, was er unter Ausgestaltung der Obhut in Zukunft versteht. Ich betone dabei aber, dass die Unterhaltsverpflichtung hiermit nicht tangiert wird.

Ich bin froh, dass jetzt, wie die Vorrednerin gesagt hat, auch ein Teil der SP-Fraktion diesem Minderheitsantrag zustimmt. Die alternierende Obhut ist ja eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Sie entspricht den Programmen der SP, der Grünen und all jener, die im Sinne der gemeinsamen Vorsorge für eine fortschrittliche Regelung des Unterhaltssystemes sind.

In diesem Sinne ersuche ich Sie, diesem Antrag der Minderheit zuzustimmen.

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