Fischer Roland · Nationalrat · 2015-03-16
Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2015-03-16
Wortprotokoll
In Artikel 14 geht es um die Beobachtungen an öffentlichen und allgemein zugänglichen Orten. Wir sind hier bei den sogenannten genehmigungsfreien Beschaffungsmassnahmen des Nachrichtendienstes. Ihm wird die Kompetenz gegeben, Vorgänge und Einrichtungen an öffentlichen und allgemein zugänglichen Orten zu beobachten und in Bild und Ton festzuhalten. So weit, so gut. Aber des Weiteren wird in diesem Artikel gemäss der Vorlage des Bundesrates und gemäss dem Beschluss der Kommission präzisiert, dass der Nachrichtendienst für diese Beobachtungen auch Fluggeräte, also Flugzeuge und Drohnen, und Satelliten einsetzen kann.
Luftgestützte Beobachtungen tangieren aber aufgrund der heutigen technischen Möglichkeiten mit grosser Wahrscheinlichkeit neben dem öffentlichen auch den privaten Raum. Solche Beobachtungen sind deshalb aus der Sicht der Minderheit den genehmigungspflichtigen Tätigkeiten zuzuordnen. Ich beantrage Ihnen deshalb im Namen meiner Minderheit, den letzten Satz von Artikel 14 Absatz 1 - "Er kann dazu Fluggeräte und Satelliten einsetzen" - zu streichen und dafür in Artikel 25 unter den genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen einen neuen Buchstaben f einzufügen, in dem der Einsatz von Fluggeräten und Satelliten aufgeführt wird.
Mit luftgestützten Beobachtungsmitteln, ich spreche hier vor allem von Drohnen, können heutzutage auch kleinste Details beobachtet werden. Auch Satelliten sind heute in der Lage, messerscharfe Aufnahmen von kleinen Dingen zu machen. Deshalb werden sie wahrscheinlich auch private Einrichtungen und Vorgänge zeigen können, welche ansonsten von der Öffentlichkeit ausgeschlossen sind. Ich denke z. B. an private Wohnungen und Gärten.
Durch den Einsatz von Drohnen wird die Privatsphäre potenziell verletzt, weshalb eine Genehmigungspflicht notwendig ist. Der Nachrichtendienst setzt ja solche Überwachungsmassnahmen, wie alle anderen seiner Massnahmen, auch im Versteckten ein. Die betroffenen Personen erfahren in der Regel nichts davon, was in der nachrichtendienstlichen Tätigkeit ja auch sinnvoll ist. Trotzdem sind dann diese Daten irgendwo gespeichert.
Es geht uns hier nicht darum, dass diese Beschaffungsmassnahme verunmöglicht wird. Es soll allein darum gehen, dass, weil die Privatsphäre eben tangiert ist, eine Bewilligungspflicht eingebaut wird. Damit wird der Privatsphäre ein grösserer Stellenwert gegeben, ohne dass diese Beschaffungsmassnahme verhindert wird.
Ich bitte Sie deshalb, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.