Graf-Litscher Edith · Nationalrat · 2015-03-16
Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-03-16
Wortprotokoll
Die SP beurteilt das vorliegende Nachrichtendienstgesetz sehr kritisch. Für uns kommt es nicht infrage, dass die Kompetenzen des Nachrichtendienstes derart stark ausgeweitet werden und dafür der Persönlichkeitsschutz geopfert wird. Die Mehrheit der SP-Fraktion zieht es jedoch vor, das Gesetz mit Anträgen zu verbessern, anstatt sich der Diskussion zu verschliessen. Wir werden deshalb mehrheitlich auf die Vorlage eintreten.
Die SP-Delegation hat sich in der Sicherheitspolitischen Kommission dafür eingesetzt, dass das Gesetz mehr Zähne bekommt. Sie hat über dreissig Anträge eingereicht oder unterstützt und auch alle Anregungen der GPDel und der Kommission für Rechtsfragen unseres Rates unterstützt. Die konstruktiv-kritische Haltung der SP hat sich gelohnt: Auf Antrag der SP-Delegierten wurden in der Kommission sechzehn Verbesserungen vorgenommen. In der Detailberatung wird sich die SP-Fraktion deshalb weiterhin für eine Einschränkung des Geltungsbereichs sowie für mehr Aufsicht und Transparenz einsetzen.
Fünf zentrale Verbesserungen stehen für uns im Vordergrund:
1. Der Geltungsbereich des Gesetzes muss eingeschränkt werden. Der Kampf gegen gewalttätigen Extremismus soll möglich sein. Einen Freipass für undefinierte, besondere, grundrechtsverletzende Einsätze lehnen wir jedoch ab. Der Nachrichtendienst darf nur in klar definierten und eingeschränkten Tätigkeitsgebieten aktiv sein.
2. Der Nachrichtendienst darf keine Manipulationen wie Verlangsamen oder gar Zerstören fremder Computer durchführen.
3. Das Genehmigungsverfahren muss gestärkt werden. Das Bundesverwaltungsgericht muss den Entscheid für die Überwachung in Dreierbesetzung fällen.
4. Das Öffentlichkeitsprinzip soll auch für den Nachrichtendienst gelten. [PAGE 373]
5. Die Oberaufsicht darf keine Alibiaufsicht sein, sie muss vielmehr gestärkt werden. Die Schweiz braucht eine unabhängige Kontrollinstanz und ausreichende personelle Ressourcen mit spezialisiertem Know-how.
Wir zählen auf Sie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, dass das Gesetz bei der Behandlung der Minderheitsanträge noch deutlich verbessert wird. Wenn dies nicht der Fall ist, wird die SP-Fraktion das Nachrichtendienstgesetz in der Gesamtabstimmung ablehnen.