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preparatory:AB 185510

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2015-06-17

Wortprotokoll

Wir sind immer noch beim Abschnitt "Kontrolle und Aufsicht des Nachrichtendienstes". Mit Artikel 76 nehmen Sie den Bundesrat in Pflicht und Verantwortung. Die Kommission umschreibt den Auftrag des Bundesrates enger und präziser. Neu ist insbesondere Absatz 3, wonach der Bundesrat die zwischenstaatlichen Verwaltungsvereinbarungen abzusegnen hat. Das ist mit Bezug auf das Misstrauen entstanden, ob der Nachrichtendienst mit irgendwem zusammenarbeitet, ohne dass es jemand weiss. Hier schaffen Sie im Gesetz die Verpflichtung, dass das genehmigt werden muss. Wir sind damit einverstanden. Es entspricht eigentlich der Praxis, präzisiert sie aber noch einmal und nimmt den Bundesrat eben entsprechend mehr in die Pflicht.

Absatz 4 ist etwas, was in der Praxis eigentlich schon so funktioniert. Sie geben auch hier dem Bundesrat wieder einen verpflichtenden Auftrag zur Kontrolle.

Zusammengefasst sind wir mit dem Antrag Ihrer Kommission einverstanden. Er passt in den ganzen Abschnitt zur Stärkung von Kontrolle und Aufsicht.

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