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Stöckli Hans · Ständerat · 2015-06-17

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-06-17

Wortprotokoll

Ich verstehe in einem gewissen Mass die Kritik an der Lösung gemäss den Artikeln 74ff. betreffend die Aufsicht und die Kontrolle. Die SiK beantragt ja mit der Motion 15.3498, dass der Bundesrat insgesamt ein Konzept erarbeitet, weil die Frage der Aufsicht erst ganz am Schluss der Beratung dieses Gesetzes überhaupt diskutiert wurde. Dementsprechend hat kein Konzept bereits die Reife erreicht, welche nötig wäre, um einen definitiven Entscheid zu fällen. Ich glaube daher, dass wir heute so entscheiden müssen, dass wir nichts definitiv entscheiden, sondern die Möglichkeit besteht, dann alle wichtigen Punkte in die definitive Fassung des Gesetzes aufzunehmen.

Richtig und wichtig ist, dass wir entgegen der Vorlage des Bundesrates eine unabhängige nachrichtendienstliche Aufsicht vorsehen, die nicht einem departementalen Kontrollorgan entspricht und die ausserhalb des Departementes angesiedelt ist. Das wird ja der Variante der Kommission zu Artikel 74, aber auch dem Antrag Recordon entsprechen. Wichtig ist, dass auch die Selbstständigkeit und die Unabhängigkeit gegeben sind. Das Problem ist nur, dass wir in der SiK eben keine Zeit hatten, die weiteren Bestimmungen vorzusehen, welche sicherstellen, dass dieses Kontrollorgan auch organisatorisch richtig aufgestellt ist und das Wahlprozedere definiert wird. Dementsprechend ist der Antrag [PAGE 635] Recordon sehr erfolgversprechend, und ich denke, er weist in die richtige Richtung.

Das Problem ist nur, dass der Antrag Recordon auch Mängel aufweist, einerseits betreffend die Funktion auch bei den kantonalen Vollzugsbehörden, das wurde vergessen, andererseits auch betreffend Rechtsschutz; vor allem Artikel 74abis müsste nochmals überprüft werden, um sicherzustellen, dass da nicht zusätzliche Schwierigkeiten entstehen würden.

Wichtig ist immerhin, dass auch die Bedenken von Herrn Kollege Minder aufgenommen werden, wobei auf einen Teil der Organe sicher nicht verzichtet werden kann, weil sie auch andere Funktionen erfüllen müssen. Ein Beispiel ist die Lösung, die wir bei Artikel 75 getroffen haben: Bei der Unabhängigen Kontrollinstanz für die Funk- und die Kabelaufklärung haben wir die Funktion klar beschrieben. Diese Funktion wollen wir nicht aufgeben, weil es dort eben vor allem um technische Arbeiten geht. Hingegen muss die unabhängige nachrichtendienstliche Aufsicht eine eher politische Aufsicht sein, was dann ja auch die Möglichkeit bietet, unserer Aufsicht zu entsprechen. Da ist noch Handlungsbedarf gegeben.

Dementsprechend schlage ich vor, dass sich Herr Bundesrat Maurer dazu äussert, ob er bereit ist, all diese Überlegungen mit einzubeziehen, um zu verhindern, dass wir mit der Abstimmung einen Teil der Ideen ausgrenzen. Vielleicht würde Herr Recordon dann seine Anträge zumindest in der jetzigen Phase des Prozesses zurückziehen - unter der Voraussetzung, dass die Anliegen eben in der Arbeit des Bundesrates hinsichtlich der Beratung im Nationalrat wieder aufgenommen werden.