Engler Stefan · Ständerat · 2015-06-04
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2015-06-04
Wortprotokoll
Kollege Hess leuchtet nicht ein, weshalb bei den Meterspurbahnen eine unterschiedliche Regelung bezüglich der Betriebsbeiträge gelten soll. Vielleicht zu meiner Interessenbindung: Ich bin auch nahe am öffentlichen Verkehr und noch näher an der Rhätischen Bahn, nämlich als Präsident des Verwaltungsrates.
Vielleicht drei Gedanken, die Sie hoffentlich auch überzeugen können, hier der Kommissionsmehrheit zu folgen: Im Unterschied zur vorhin diskutierten Erweiterung der Subventionstatbestände für die Erneuerung von Umschlagsanlagen des kombinierten Verkehrs sprechen wir jetzt nicht über Investitions-, sondern über Betriebsbeiträge. Solche Betriebsbeiträge gab es in der Vergangenheit schon, und zwar teilweise in höherem Umfang, als es die neue Gesetzgebung für die Zukunft vorsieht. Ich bin sehr froh, dass der Bund sich nicht ganz zurückzieht. Das war zu einem gewissen Zeitpunkt des Verfahrens ja auch eine Option. Ich bin froh, dass der Bund die Praxis weiterführen will, an den Betrieb des Güterverkehrs einen angemessenen Beitrag zu leisten.
In der Vergangenheit war es so, dass sich diese Beiträge nach dem ordentlichen Kantonsanteil an den Abgeltungen für den Regionalverkehr richteten. Das bedeutete, dass diese Beiträge durchaus höher liegen konnten als bei 50 Prozent, dass also das Verhältnis zwischen Kantons- und Bundesbeitrag entsprechend anders war, als es neu vorgesehen ist. [PAGE 386]
Das kann nun zur Folge haben, dass den Kantonen Mehrbelastungen erwachsen. Es ist vom Kommissionssprecher gesagt worden, welche Kantone in erster Linie davon betroffen wären: Es sind ländliche Kantone und Kantone des Berggebietes. Damit komme ich zur Beantwortung der Frage von Kollege Hess, warum jetzt in diesen Gebieten andere Anforderungen an den Güterverkehr zu berücksichtigen sind als auf dem Normalspurnetz: Es ist nun einmal so, dass in unseren Gegenden - sei dies im Wallis, sei dies im Kanton Graubünden - der öffentliche Verkehr auch bezüglich der Güter eine Erschliessungsfunktion wahrnimmt. Es kommt vor, dass die Verbindung zwischen Süd- und Nordbünden strassenseitig unterbrochen ist, dass die Pässe zu sind und der öffentliche Verkehr auf der Schiene die einzige Verbindung innerhalb des Kantons darstellt. Somit spielt es schon eine Rolle, ob Südbünden mit Gütern versorgt werden kann oder nicht.
Insofern hat der Güterverkehr auf diesen Meterspurbahnen auch eine wichtige Aufgabe bei der Erschliessung der Täler und Talschaften. Die Versorgung dieser alpinen Regionen und die entsprechende Entsorgung haben aber den Nachteil, dass es sich meistens um weite Wege und schwierige topografische Verhältnisse handelt und dass die Möglichkeiten, zu erheblichen Transportmengen zu kommen, eingeschränkt sind. Somit ist klar, dass aufgrund der volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen in diesen Gebieten ein eigenwirtschaftlicher Güterverkehr nie möglich sein wird. Ich bitte Sie also, diese vor allem naturräumlichen Unterschiede zwischen den Meterspurbahngebieten und den Normalspurbahngebieten zu berücksichtigen und nicht eine Einsparung zuungunsten dieser Gebiete beziehungsweise Kantone zu beschliessen, die sich dann entscheiden müssten, ob sie auf den Güterverkehr allenfalls ganz verzichten oder diesen ganz stark zurücknehmen sollten.
Ganz zum Schluss noch eine Bemerkung, weil es mich zunehmend stört und ich es bei immer mehr Gesetzgebungen antreffe, dass der Bund seine Finanzhilfen an die Beiträge der Kantone koppelt: Es wäre eine interessante Frage, einmal verfassungsrechtlich zu prüfen, ob damit nicht die Finanzautonomie der Kantone in einer Art und Weise eingeschränkt wird, die unzulässig ist. Das ist aber eine Klammerbemerkung. Dieser Frage gehe ich selber einmal nach, weil ich ihr immer wieder begegne: Der Bund verspricht Gelder, "wenn ..." Es stellt sich die Frage, ob diese Koppelung so überhaupt zulässig ist.
Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen, und hoffe, noch ein paar Argumente dafür eingebracht zu haben.