Wenger Rico · Ständerat · 2001-12-06
Wenger Rico · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-12-06
Wortprotokoll
Herr Reimann hat erklärt, dass er als Einziger in der Kommission für die Initiative gestimmt hat. Ich hatte damals wegen einer anderen Kommissionssitzung Terminschwierigkeiten und war nicht an der Entscheidfindung beteiligt. Ich wäre auch für die Initiative eingetreten.
Wir befinden uns, auch bezüglich der Argumentation, die wir von Herrn Wicki gehört haben, in der Fortsetzung der auch gegenüber allen Tricks verständnisvollen, weichen Linie. Dem gilt es etwas entgegenzusetzen. Wenn wir die letzten Jahre überblicken, tun wir ja in der Diskussion so, als wäre das Asylproblem längst gelöst. Dabei ist die Zahl der Asylsuchenden wieder im Steigen begriffen. Wir hätten längst handeln müssen, solange noch Zeit gewesen wäre. Die Initiative gibt diesbezüglich einen neuen Anstoss. Sie geniesst die Unterstützung von vielen Fachleuten, das heisst von mehreren kantonalen Polizeidirektoren. Jetzt ist zwar der Bundesrat immerhin einen Schritt in die richtige Richtung gegangen, aber damit ist die Sache noch lange nicht erledigt. Die erwähnten Revisionen sind erst im Gang. Wir wissen noch lange nicht, wie die Vorlage nach Abschluss der Beratungen aussehen wird. Ich möchte Ihnen im Besonderen zwei Punkte zu bedenken geben.
Erstens beschäftigt die Asylproblematik die Leute. Sie beschäftigt auch die Kantone und die Kantonsbudgets. Sie belastet die Bundeskasse, und dies zu einer Zeit, in der wir aufgrund anderer grosser Aufgaben immer stärker in die roten Zahlen geraten. Wenn wir hier im Ständerat ein Zeichen setzen, wird dies sicher Wirkung zeigen. Es spricht sich unter den Asylsuchenden und den Schleppern immer schnell herum, wenn Gesetzesverschärfungen anstehen.
Zweitens befürworten viele unter Ihnen eine europäische Zusammenarbeit. Sind Sie sich darüber im Klaren, dass die Drittstaatenregelung, wie sie die Initiative formuliert, die Voraussetzung für ein Abkommen wie das Dubliner Erstasylabkommen ist? Die Formulierung des Bundesrates unterscheidet sich dagegen wenig von der heute geltenden Regelung.
Noch etwas: Der Initiative kann mit gutem Gewissen zugestimmt werden. Die Rechtmässigkeit des Textes wurde überprüft. Der Text ist nicht völkerrechtswidrig. Die Initiative ist aber notwendig, wenn wir unsere - wie Sie wissen - knappen Ressourcen künftig für Menschen bereithalten wollen, die tatsächlich und ehrlich Schutz vor Bedrohungen an Leib und Leben benötigen.
Deshalb bitte ich Sie, der Initiative - mit gutem Gewissen und im Interesse der echten Asylsuchenden - zuzustimmen.