Imoberdorf René · Ständerat · 2014-09-25
Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-25
Wortprotokoll
Ich kann mich kurzfassen: Für mich ist dieser Artikel 12 essenziell. Er betrifft nämlich alle Besitzer einer altrechtlichen Wohnung, sei es eine Erstwohnung, sei es eine touristisch bewirtschaftete Wohnung oder sei es eine Zweitwohnung. Artikel 12 Absatz 3, wie er im Entwurf des Bundesrates formuliert ist, stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Eigentumsgarantie dar. Er geht meiner Meinung nach weit über den Auftrag von Artikel 75b der Bundesverfassung hinaus.
Es kann sicher nicht sein, dass eine massvolle Erweiterung altrechtlicher Wohnungen nur mit der Nutzungsauflage "Erstwohnung" oder "touristisch bewirtschaftete Wohnung" bewilligt werden kann. Es wurde heute schon mehrmals gesagt: Selbst der Anbau z. B. einer Nasszelle - das ist einfach ein Beispiel, aber es ist doch relativ eindrücklich - wäre so unmöglich ohne Nutzungsauflage; dessen muss man sich immer bewusst sein. Gebäude könnten nicht modernisiert werden, oder es wäre mit massiven Wertverlusten zu rechnen. Die Eigentumsgarantie wäre dadurch erheblich verletzt.
Zum Schluss noch eine weitere Bemerkung: Bei der Verunmöglichung von Erweiterungen von altrechtlichen Wohnungen wäre also auch die Sanierung von bestehenden Gebäuden eingeschränkt. Dieser Bereich wurde stets als eine gewisse Kompensation für die massive Schwächung des Baugewerbes in Aussicht gestellt.
Ich möchte Sie bitten, der Mehrheit zu folgen.