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preparatory:AB 186009

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-25

Wortprotokoll

Hier habe ich lediglich eine Bemerkung zu Absatz 3. Zur Entlastung der Gemeinden von unverhältnismässigem administrativem Aufwand sollen die Informationen aus dem Vollzug des Registerharmonisierungsgesetzes im eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister verfügbar gemacht werden dürfen. Die diesbezüglichen Datenschutzbestimmungen sind heute in den Kantonen heterogen geregelt, weshalb hier im Bundesgesetz über Zweitwohnungen eine gesamtschweizerisch einheitliche gesetzliche Bestimmung geschaffen werden soll. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass alle Gemeinden der Schweiz den Vollzug mit den gleichen Hilfsmitteln und Prozessen organisieren können.