Lexipedia

preparatory:AB 186084

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2015-05-05

Wortprotokoll

Lassen Sie mich kurz auf zwei, drei Punkte zurückkommen, die ich vorhin beim Eintreten erwähnt habe und die zwischenzeitlich infrage gestellt wurden.

Der dritte Bericht des Bundesrates hat nachgewiesen, dass die Bestände der Armee nicht infrage gestellt werden. Ich lege Wert darauf, dass wir das noch einmal zur Kenntnis nehmen. Die Wahlfreiheit, Herr Nationalrat Hurter, gibt es so nicht. Ich habe vorhin beim Eintreten über die zusätzlichen Hürden gesprochen, unter anderem darüber, dass es einen Einführungstag braucht, dass es eine Bestätigung braucht, dass man sich intensiv mit der Zivildiensttätigkeit auseinandersetzen muss.

Ich will auch das Stichwort Wehrgerechtigkeit noch einmal kurz antippen. Für mich ist es wehrgerechter, wenn man Zivildienst leistet und sich nicht auf dem "blauen Weg" gänzlich von einer Leistung an der Gesellschaft dispensiert. Dass die Kantone Sparpotenzial für später im Hinterkopf haben sollen, habe ich als weit hergeholt betrachtet, um das sehr diplomatisch zu beantworten.

Zur Beteiligung der "Zivis" in der Schule: Grundsätzlich macht der Zivildienst heute schon gute Erfahrungen, und zwar dort, wo die "Zivis" in den integrativen Schulen eingesetzt werden, also bei der Betreuung von Kindern mit erhöhtem Unterstützungsbedarf, von Kindern mit Behinderungen. Diese Erfahrungen sind gut. Neu sollen jetzt die Einsätze eben nicht nur dort möglich sein, sondern von der Vorschulstufe bis zur Sekundarstufe II. Ich habe in der Kommission jeweils als Beispiele für die Tätigkeiten der "Zivis" genannt, dass sie Lehrpersonen im Unterricht unterstützen, Schulprojekte begleiten und auch für Aufgabenhilfen, Mittagstische, Pausenaufsicht und z. B. auch für den Hausdienst in Betracht gezogen werden können. Ich habe in der Kommissionsdiskussion jeweils deutlich gesagt, dass die "Zivis" nicht selbst als Lehrpersonen die Verantwortung für den [PAGE 683] Unterricht übernehmen können. Das steht in der Botschaft so, und das wird auch in der Verordnung so stehen. "Zivis" werden in diesem Sinne keine Lehrpersonen ersetzen.

Ich habe vorhin beim Eintreten die Stellungnahme der EDK erwähnt. Lassen Sie mich aus einem Brief der EDK, der in den letzten Tagen eingegangen ist, ganz kurz zitieren. Der Vorstand der EDK schreibt, dass Zivildienstleistende ihren Dienst an Schulen in zwei Bereichen leisten können, "bei der Unterstützung der Lehrpersonen im Unterricht" und "bei der Unterstützung der Schulen in der Schulverwaltung". Bezüglich der Unterstützung der Lehrpersonen im Unterricht schreibt der Vorstand der EDK, dass es in einer Klasse unzählige Unterstützungsleistungen gebe, welche Zivildienstleistende ausführen könnten, nämlich beispielsweise Unterrichts- und Lektionsvorbereitung, vom ganz einfachen Kopieren bis zur wissenschaftlichen Literaturrecherche, vom ganz einfachen Beibringen von Requisiten bis zur Anfertigung eigener Vorlagen. Sie könnten inhaltliche Arbeiten übernehmen, Semestervorbereitungen, Assistenzen der Fachstellen. Zivildienstleistende könnten auch persönliche Unterstützungsleistungen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen übernehmen; das ist schon heute möglich. Bezüglich der Unterstützung der Lehrpersonen im Unterricht noch eine letzte Bemerkung: Der Lehrerverein (LCH) wehrt sich in einem Positionspapier von 2010 gegen sogenannte Assistenzlehrpersonen. Das deckt sich auch mit unserer bundesrätlichen Meinung, wonach "Zivis" eben nicht als Lehrpersonen eingesetzt werden können.

Bezüglich der Begleitung von Schulprojekten steht in diesem Brief der EDK, dass im Rahmen der schulischen Projektarbeiten - Energie- und Umwelttage, Schul- und Sportlager, Sporttage und Theaterwochen - Zivildienstleistende Unterstützungsarbeit für Lehrpersonen leisten könnten. Zivildienstleistende könnten sich auch bei der Aufgabenhilfe, beim Mittagstisch oder bei der Pausenaufsicht als nützliche Hilfskräfte erweisen. Weiter werden auch Sekretariatsarbeiten, Media- und Bibliotheksarbeiten, technische Arbeiten an der Sek II je nach Neigung und Interesse oder auch Unterhaltsarbeiten erwähnt. Das ist die Palette von Tätigkeiten, die den "Zivis" zugedacht werden könnten.

Die Arbeitsmarktneutralität habe ich in meinem Eintretensvotum erwähnt. Zudem sei das Bedürfnis der Schulen abschliessend noch einmal in Erinnerung gerufen. Die Schulen und die Lehrkräfte fragen um die Möglichkeit der Unterstützung und die Möglichkeit, "Zivis" einzusetzen, nach. Es geht nicht darum, dass wir einfach zusätzliche Einsatzplätze sicherstellen, sondern es gibt ein Bedürfnis.

Ich halte fest: Der Entscheid, ob ein "Zivi" in einer Schule zugelassen wird, wird, wenn Sie dem Bundesrat folgen, eine kantonale Angelegenheit sein. Es ist eine Kann-Aussage und keine verpflichtende Aussage - weder in die eine noch in die andere Richtung.