AB 186097
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2015-05-05
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, dem Bundesrat, d. h. der Mehrheit, zu folgen.
Ich äussere mich zuerst zur Minderheit I (Schläfli). Es geht um nichts Neues, sondern lediglich um eine Präzisierung. Wenn Sie fragen, was seltene Fälle sind, dann sage ich Ihnen, dass das z. B. die Fälle grenzüberschreitender Zusammenarbeit sind, wie es sie im Raum Kreuzlingen-Konstanz im Rahmen der Sicherheitsübung 2014 gab. Hier ist der Einsatz der "Zivis" auch ohne Einwilligung notwendig und auch unproblematisch. Dann will ich Sie darauf hinweisen, dass es sich um eine Kann-Bestimmung handelt. Kein "Zivi" hat Anspruch auf einen Einsatz im Ausland, kein "Zivi" wird in der normalen oder in einer besonderen Lage zu einem Einsatz gezwungen, auch nicht im Zusammenhang mit Katastrophen und Notlagen. Aber wenn er einen solchen Einsatz leistet, soll er in der Zusammenarbeit mit den benachbarten Ländern unkompliziert im grenznahen Raum eingesetzt werden können.
Zur Minderheit II (Geissbühler): Was ist dort neu? Es gibt, wie wir alle wissen, heute schon Einsätze im Ausland. Die Vorlage präzisiert die Rahmenbedingungen, und sie erhöht die Anforderungen. Die Einsätze dienen den Interessen der Schweiz, sowohl in der Entwicklungszusammenarbeit und in der humanitären Hilfe wie in der zivilen Friedensförderung. Dann geht es um Sicherheitspolitik und Friedensförderung. Es gibt eine militärische und eine zivile Sicherheitspolitik und Friedensförderung. Der Zivildienst ist ein Instrument der zivilen Friedensförderung. Die Anforderungen an die "Zivis" und an die Einsatzbetriebe für Auslandeinsätze sind heute schon hoch, höher als für andere Einsätze. Sie werden mit der Gesetzesrevision zusätzlich erhöht. Das betrifft insbesondere die Sicherheit, die physische und psychische Eignung, die medizinischen Präventivmassnahmen und auch die Ausbildung.
Die Vollzugsstelle arbeitet heute bereits eng mit der Deza zusammen. Es wird sichergestellt, dass alle Zivildiensteinsätze mit der Schweizer Politik in der Entwicklungszusammenarbeit und mit der humanitären Hilfe übereinstimmen. Die Vollzugsstelle arbeitet auch eng mit dem EDA, Abteilung Sicherheit (Direktion für Ressourcen) zusammen. Aufgrund der Gesetzesrevision soll diese Zusammenarbeit mit den Fachinstanzen einzig verstärkt werden.
Noch einmal: Kein "Zivi" hat Anspruch auf einen Einsatz im Ausland, kein "Zivi" kann dazu gezwungen werden. Es wird keine Akquisitionspolitik gemacht. Es geht also nicht darum, neue Einsatzplätze in diesem Bereich zu schaffen. Es wird schon heute eine unbedeutende Anzahl Diensttage, nämlich etwa 2 bis 3 Prozent, im Ausland geleistet. Diese Zahl ist in den letzten Jahren aufgrund der höheren Anforderungen gesunken und wird nach der Gesetzesrevision mutmasslich weiter sinken.
Ich bitte Sie, dem Bundesrat zu folgen.