Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2015-06-15
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2015-06-15
Wortprotokoll
Die Zahlen wurden genannt. Die Befürchtung, dass eine Rechtsvertretung bei den Beschwerden zu einer hohen Beschwerdequote führt, hat sich im Testbetrieb einfach nicht bewahrheitet. Das hat sicher auch damit zu tun, dass wir die Rechtsvertreter im Testbetrieb nicht für das Einreichen einer Beschwerde bezahlen, sondern wir haben eine pauschale Abgeltung vorgesehen. Da muss sich ein Rechtsvertreter auch überlegen, ob er in einer aussichtslosen Situation trotzdem noch eine Beschwerde macht oder nicht. Wir werden das auch in Zukunft so handhaben. Wir geben bei unserer Bezahlung keine Anreize, um Beschwerden zu machen, aber wir geben auch keine Anreize, um auf eine Beschwerde zu verzichten, nur weil das Geld nicht reicht. Da kann uns gerade die Arbeit im Testbetrieb wertvolle Hinweise liefern. Dort sehen wir, wie gross der Aufwand ist, wie viele Stunden benötigt werden, wie die Abgeltung aussieht. Mit der pauschalen Abgeltung können wir verhindern, dass Anreize für Beschwerden entstehen; das werden wir weiterhin so handhaben.
Ich möchte mich in erster Linie zum Einzelantrag Hösli äussern. Der Antrag verlangt, dass ein Asylsuchender nach einem erstinstanzlichen Entscheid einen Antrag stellen muss, wenn er eine Rechtsvertretung für die Beschwerde haben will. Das heisst, das SEM muss jeden einzelnen Antrag auf eine Rechtsvertretung für das Beschwerdeverfahren, der gestellt wird, überprüfen. Es muss dann einen Entscheid fällen, und es muss ihn im Falle einer Ablehnung begründen. Der Entscheid kann angefochten werden. Bei der letzten Asylgesetzrevision hat das Parlament aber entschieden: Wir wollen diese Verfahren in den Verfahren nicht mehr. Das ist Gift für die Beschleunigung. Es besteht eine Frist von acht Arbeitstagen, wie wir heute gesagt haben, um den Entscheid zu fällen. Wir haben eine Beschwerdefrist von sieben Arbeitstagen. Wenn Sie dazwischen noch den Antrag jedes einzelnen Antragstellers prüfen und einen Entscheid fällen müssten, dann hätten Sie wieder ein Verfahren im Verfahren. Das würde zu Verzögerungen führen. Sie müssen schon abwägen: Lohnt sich dieser Aufwand, wenn sicher ist, dass es wieder zu einem Verfahren kommt?
Ein weiterer Punkt: Wir haben im beschleunigten Verfahren, davon sprechen wir hier, die Beschwerdefristen von dreissig auf sieben Arbeitstage reduziert; das ist eine massive Reduktion. Das Bundesamt für Justiz ist der Meinung, dass diese massive Reduktion einer Beschwerdefrist verfassungsrechtlich nur gemacht werden kann, wenn klar ist, dass jemand den Asylsuchenden beiseitesteht, der sich dann nicht noch in ein Dossier einarbeiten muss - das schaffen Sie in sieben Arbeitstagen einfach nicht - und einen Antrag stellen muss. Da muss ich Ihnen einfach sagen, dass dann die Beschwerdefrist aus verfassungsrechtlichen Gründen für alle wieder verlängert werden müsste, falls dort kein Rechtsvertreter zur Verfügung stünde. Schauen Sie, wir wollen keine Beschwerden verhindern, aber wir wollen verhindern, dass Beschwerden gemacht werden, um das Verfahren zu verzögern, um Zeit zu gewinnen. Eine zweite Überprüfung ist bei einem solch elementaren, zentralen Entscheid absolut möglich und auch gerechtfertigt. Aber wir wollen keine Beschwerdefristen, die dann insgesamt zu einer Verzögerung führen. Das müssten wir in Kauf nehmen, wenn wir die Rechtsvertretung nicht mehr sicherstellen würden.
Der Einzelantrag Hösli hätte noch eine weitere Auswirkung: Der Antrag besagt auch, dass im erweiterten Verfahren, bei dem auch nur noch eine Rechtsberatung zur Verfügung steht, der Rechtsvertreter, der das Dossier geführt hat, der Rechtsberatungsstelle die Information nicht mehr weitergeben darf. Ich muss Ihnen sagen, dass wir bei einem Handwechsel alles Interesse haben, dass der Rechtsvertreter diese Information an die kantonale Rechtsberatungsstelle weitergeben kann. Das wäre mit dem Einzelantrag Hösli dann unterbrochen, das wäre eben nicht mehr möglich, das wird mit diesem Antrag auch verlangt.
Zur Stellungnahme des Bundesverwaltungsgerichtes kann ich Ihnen nur so viel sagen: Das Bundesverwaltungsgericht ist in der Begleitgruppe für den Testbetrieb vertreten. Diese Begleitgruppe kann mitreden, kann mitbeobachten; sie sieht, wie die Evaluation gemacht wird. Wir haben in dieser Begleitgruppe nie eine Fundamentalopposition des Bundesverwaltungsgerichtes wahrgenommen. Es gibt Richter, die auch Bedenken haben, die Angst haben, vielleicht plötzlich mit Druck konfrontiert zu sein, weil wir jetzt auch Ordnungsfristen vorgesehen haben, denn ein Teil der Beschleunigung betrifft auch die Entscheide des Bundesverwaltungsgerichtes. Das Bundesverwaltungsgericht ist jedoch wirklich involviert. Wenn hier grössere Bedenken auftauchen, dann nehmen wir die ernst. Aber wir haben nicht gehört, dass in der Begleitgruppe eine Fundamentalopposition vorhanden wäre.
In diesem Sinne bitte ich Sie, den Einzelantrag Hösli abzulehnen. Wir müssten gemäss diesem Antrag, das hat die Kommissionspräsidentin gesagt, das ganze System der Beschwerdefristen neu aufgleisen, damit es auch in Zukunft verfassungskonform wäre. Ich glaube, das kann nicht der Sinn dieser Übung sein.
Zum Antrag der Minderheit Föhn hat die Kommissionspräsidentin Ausführungen gemacht. Ich glaube, wir haben beim Eintreten die Argumente auf den Tisch gelegt. Ich bitte Sie, hier die Kommissionsmehrheit zu unterstützen.