AB 186151
Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2015-06-15
Wortprotokoll
Ich äussere mich zum Minderheitsantrag und zu den Überlegungen der Kommissionsmehrheit. Der Antrag Hösli lag in der Kommission nicht vor, und ich würde die Kommentierung dieses Antrages der Bundespräsidentin überlassen.
Wir haben uns in der Kommission nun grundsätzlich zu diesem Rechtsschutz, zu den Beschwerdeverfahren usw. informieren lassen; dies auch aufgrund unserer Forderung vor vier Jahren, dass wir ein beschleunigtes Verfahren wollten, dass wir aber auch für den Rechtsschutz Vorschläge wollten. Das waren die ganz wichtigen Eckpfeiler vor vier Jahren, die wir von der Kommission her dem Bundesrat in Auftrag gegeben haben. Wir haben auch zu den Erfahrungen aus dem Pilotbetrieb, zur Evaluation dieser ersten Monate, die Diskussion geführt. Wir sind zur Auffassung gekommen, dass es, um die raschen Verfahren im Rahmen der Neustrukturierung rechtsstaatlich korrekt und fair durchzuführen, richtig ist, den Asylsuchenden einen unentgeltlichen Rechtsschutz gewähren zu können. Deshalb soll für Asylsuchende im beschleunigten Verfahren und im Dublin-Verfahren als flankierende Massnahme zum raschen Verfahren ein Anspruch auf eine kostenlose Beratung und Rechtsvertretung vorgesehen werden.
Die Mehrheit folgt dem Entwurf des Bundesrates und spricht sich für den vorgeschlagenen Rechtsschutz aus. Sie ist darum auch den Vorschlägen gemäss den Artikeln 102f bis 102m des Asylgesetzes ohne jegliche Änderung gefolgt. Die Minderheit Föhn, der auch Herr Minder angehört, will diese Artikel ersatzlos streichen. Das heisst, sie ist eigentlich nicht mehr bereit, den Auftrag, den wir dem Bundesrat für dieses beschleunigte Verfahren gegeben haben, hier mitzutragen.
Der vom Bundesrat vorgeschlagene Rechtsschutz ist ein in sich geschlossenes Konzept, und es scheint mir eben schon noch wichtig, dass wir unser Augenmerk darauf richten. Änderungen bei der Ausgestaltung des Rechtsschutzes - das wird auch für den Antrag Hösli gelten - würden zwangsläufig zu einem Anpassungsbedarf bezüglich des Gesamtkonzeptes führen und weitere Folgen in anderen Bereichen, z. B. bei der Finanzierung, bei der Unterbringung usw., nach sich ziehen. Der Verzicht auf ein oder mehrere Elemente des Rechtsschutzes respektive auf den Rechtsschutz generell würde dazu führen, dass ein rechtsstaatlich korrektes und faires Verfahren nicht mehr garantiert und das vorrangige Ziel der Neustrukturierungsvorlage, nämlich die Beschleunigung der Verfahren, gefährdet wären.
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, den Minderheitsantrag abzulehnen und der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.