Föhn Peter · Ständerat · 2015-06-15
Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-06-15
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen, die Artikel 102f bis 102m, auf der Fahne auf den Seiten 47 bis 52, zu streichen. Weshalb? Auch mein Kanton hatte das in der Vernehmlassung klar verlangt, denn er sagt auch, dass die Bundesverfassungsnorm absolut genügend sei. Diese Artikel sind für mich von grösster Wichtigkeit. Sie werden jetzt zwar von allen Seiten sehr gerühmt, sie dürfen meiner Meinung nach aber auch hinterfragt und kritisch betrachtet werden.
Wir halten auf Gesetzesstufe unmissverständlich fest, dass ab Beginn der Vorbereitungsphase und für das weitere Asylverfahren jeder Person eine Rechtsvertretung zugeteilt wird - mein Kollege Hösli hat es richtig gesagt -, sofern die asylsuchende Person, man höre und staune, nicht ausdrücklich darauf verzichtet. Wie dem Kanton Schwyz genügt auch mir die Verfassungsnorm. Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege hat man unter anderem, wenn das Begehren nicht aussichtslos erscheint. Hier im Asylgesetz bekommen alle Asylsuchenden unentgeltliche Rechtsvertretung, wenn sie nicht ausdrücklich darauf verzichten. Zahlen kann man immer zurechtbiegen, das heisst nur diejenigen Vergleiche einbringen und heranziehen, welche dann auch positiv und [PAGE 561] sehr schön daherkommen, wie heute bei der Eintretensdebatte. Wie sehen diese Zahlen aber allenfalls morgen aus? Wenn sie dann nicht mehr genügen, was machen wir dann? Wir Schweizer sind bestrebt, jeder Person immer alles und jedes zu bieten, das heisst Entgegenkommen, wo immer möglich. Hier beantrage ich, dass unentgeltliche Rekursmöglichkeiten mit allen möglichen Rechtsmitteln nur so weit wie unbedingt notwendig zu geben sind.
Ich befürchte, dass hier etwas verankert wird, was nicht unbedingt sein muss und was es auch nicht unbedingt braucht. Auch wenn das heute schöngeredet wird, befürchte ich in absehbarer Zeit eine Aufblähung der Verfahren durch mehr Beschwerden. Das wird sich sicher rasch herumsprechen. Ich befürchte eine unmittelbare Überlastung des Bundesverwaltungsgerichtes wegen einer massiven Steigerung der Beschwerdequote. Oberstes Ziel dieser Gesetzesanpassung ist aber die Verkürzung des gesamten Verfahrens.
Wir Schweizer sind keine Unmenschen, im Gegenteil: Wir empfangen die Asylsuchenden offen und bieten ihnen ein faires Verfahren an. Aber dies darf auch seine Grenzen haben. Ich befürchte eine massive Steigerung der Beschwerdequote, von heute unter 50 Prozent auf 90 Prozent wie in Holland, wo dies angeboten wird; es ist schon gesagt worden.
Frau Bundespräsidentin, kann das von unseren Gerichten bewältigt werden? Ich fürchte nein, von den horrenden Kosten ganz zu schweigen. Da wird wieder ein lukrativer Geschäftszweig auf dem Buckel der Allgemeinheit, das heisst auf dem Buckel des Steuerzahlers, aufgebaut.
Wie schon gesagt, hat auch der Kanton Schwyz in der Vernehmlassung diese Artikel klar abgelehnt. Ich zitiere: "Gemäss Artikel 29 Absatz 3 der Bundesverfassung hat jede Person, die nicht über die erforderlichen Mittel verfügt, Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege, wenn ihr Rechtsbegehren nicht aussichtslos erscheint. Soweit es zur Wahrung ihrer Rechte notwendig ist, hat sie ausserdem Anspruch auf unentgeltlichen Rechtsbeistand. Diese Anspruchsvoraussetzungen haben auch im Asylverfahren zu gelten."
Ich bitte Sie, die Attraktivität der Schweiz nicht noch weiter zu erhöhen und auszubauen, sondern eher zurückzufahren. Das heisst für mich: danke für die Unterstützung des Minderheitsantrages!