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AB 186173

Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2015-06-15

Wortprotokoll

Es geht hier nicht um einen orientalischen Basar, es geht um Arbeitstage, die in diesen Verfahren gebraucht werden, um die Entscheide zu eröffnen. Der Bundesrat hat drei Arbeitstage vorgeschlagen, hat dann aber in der Diskussion in der Kommission zugeben müssen, dass die Evaluation, die man im Testbetrieb gemacht hat, zeigt, dass es im Durchschnitt 6,1 Tage braucht. Es ist ja eigentlich schön, wenn der Bundesrat in dieser Frage so sportlich unterwegs ist. Aber wir sollten Zeitspannen ins Gesetz schreiben, die dann auch erreicht werden können. Darum, aufgrund dieses Evaluationsberichtes, hat die Kommissionsmehrheit festgehalten, dass die Eröffnung innerhalb von fünf Arbeitstagen geschehen muss. Es ist natürlich nicht verboten, das schneller zu machen. Fünf Tage sind die Maximaldauer, die man beanspruchen kann, aber es ist ja im Interesse aller Beteiligten, wenn die Verfahren schneller eingeleitet und damit beschleunigt werden können.

Statt drei oder fünf Arbeitstagen jetzt vier zu nehmen hat in der Kommission ausser Kollege Föhn gar niemanden überzeugt, darum steht Herr Föhn mit dieser Minderheit ja auch recht alleine da.

Ich denke, wichtig ist, dass diese Verfahren wirklich gestrafft werden, dass diejenigen, die daran beteiligt sind, wissen, dass es sich um Höchstdauern handelt, dass man die Eröffnung selbstverständlich auch schneller machen kann. Aber die Evaluation, die 6,1 Tage im Durchschnitt, hat die Mehrheit dazu bewogen, Ihnen für das Gesetz die Zeitangabe "innerhalb von fünf Arbeitstagen" vorzuschlagen.

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