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preparatory:AB 186188

Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2015-06-15

Wortprotokoll

Kollege Recordon bringt noch einmal das Thema der Botschaftsasylgesuche auf. Ich möchte Ihnen in Erinnerung rufen: Wir haben schon im Rahmen der dringlichen Änderung des Asylgesetzes beschlossen, dass wir diese Botschaftsasylgesuche abschaffen. Die Bevölkerung hatte Gelegenheit, in der Referendumsabstimmung dazu Stellung zu nehmen. Das war ja ein wichtiger Teil der Argumentation für dieses Referendum. Die Bevölkerung hat dieser Abschaffung zugestimmt, darum soll sie jetzt ins ordentliche Gesetz überführt werden. Das heisst, ein Gesuch kann nur einreichen, wer sich an der Schweizer Grenze oder auf dem Gebiet der Schweiz befindet. Aber - jetzt kommt eben das grosse Aber - aus humanitären Gründen kann im Rahmen des geltenden Rechtes ein Visum erteilt werden, wenn im Einzelfall offensichtlich davon ausgegangen werden muss, dass die betreffende Person im Heimat- oder Herkunftsstaat unmittelbar, ernsthaft und konkret an Leib und Leben gefährdet ist. Das ist, denke ich, der ganz wichtige zweite Teil.

Interessant in diesem Kontext ist es ja vielleicht auch für Sie zu wissen, welche bisherigen Erfahrungen gemacht wurden. Die vor dem 29. September 2012 eingereichten Gesuche werden weiterhin nach altem Recht behandelt. Ende April dieses Jahres waren noch rund 3000 Auslandgesuche beim Staatssekretariat für Migration hängig. Vom 28. September 2012 bis zum 30. April dieses Jahres wurden insgesamt 191 Visa aus humanitären Gründen erteilt. In diesem Zeitraum wurden 80 Einsprachen gutgeheissen und 1247 abgewiesen. Die bisherige Erfahrung betreffend die Gewährung von Visa aus humanitären Gründen zeigt, dass die Entscheidpraxis bei gesuchstellenden Personen, die unmittelbar, ernsthaft und konkret an Leib und Leben gefährdet sind, nicht restriktiver ist, als dies bei den Auslandgesuchen der Fall war.

Zudem hat das Bundesverwaltungsgericht in den bisherigen Urteilen die Praxis des Staatssekretariates für Migration zur Erteilung von humanitären Visa bestätigt. Ich denke, dass in diesem Kontext diese zusätzlichen Informationen einfach noch wichtig sind. Wir haben diesen Antrag in der Kommission gar nicht mehr diskutiert, weil er gar nicht mehr gestellt wurde.

Aufgrund des Gesamtkonzepts und der Erfahrungen möchte ich Sie bitten, die Einzelanträge Recordon abzulehnen.