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Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-06-08

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-06-08

Wortprotokoll

Der Bund und die Politik mischen sich nicht in die Tarifgestaltung ein, diese ist Sache der Bahnunternehmen. Wenn die SBB eine solche Änderung vornehmen würden, müssten natürlich alle, vom Seilbahnunternehmen bis zu den anderen Bahnunternehmen, nachziehen, und das finden wir nicht in Ordnung. Was ist dann Ihre Antwort gegenüber anderen arbeitslosen Personen, die noch weit jünger sind?

Man muss sich deshalb an klaren Richtlinien orientieren, und das Rentenalter ist eine solche. Wenn jemand aus irgendwelchen Gründen schon vorher aus der Erwerbsarbeit ausscheidet, hat er andere Rechtswohltaten, aber halt nicht die Vergünstigung beim Generalabonnement, weil diese wirklich an das ordentliche Rentenalter gekoppelt ist. Deshalb darf man diese Vergünstigung auch in Anspruch nehmen, wenn man nach wie vor arbeitet, aber an sich bereits im Rentenalter steht.