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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2015-06-03

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2015-06-03

Wortprotokoll

Sie haben dieses Geschäft im letzten September ausführlich diskutiert. Ich denke, das zeigt auch die Diskussion heute. Die Argumente liegen weitgehend auf dem Tisch. Ich kann mich deshalb darauf beschränken, die Haltung des Bundesrates in Erinnerung zu rufen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine neue, allgemeine Verfassungsbestimmung einfach keinen wirklichen Mehrwert bringt. Die Grundversorgung wird nicht besser, wenn man allgemein in die Verfassung schreibt, dass man gerne eine gute Grundversorgung hätte.

Verschiedene Votantinnen und Votanten haben es gesagt: Der Unterschied zwischen der bereits heute bestehenden Verfassungsbestimmung und dieser neuen Verfassungsbestimmung ist einfach eigentlich gleich null, und deshalb ist der Bundesrat der Meinung, Sie sollen dort, wo es in den konkreten Dossiers darum geht, kluge gesetzgeberische Entscheidungen im Bereich des Service public zu treffen, selbstverständlich auch im Interesse des gesamten Landes und aller Gebiete legiferieren. Aber Herr Bieri hat es gesagt: Es waren nicht fehlende Verfassungsgrundlagen, die Sie dazu bewogen haben, bei gewissen konkreten Dossiers, sei es im Bereich der Medizin oder der Telekommunikation, Entscheide zu fällen. Es waren, wenn schon, eher finanzpolitische oder andere Überlegungen. Aber die Verfassungsgrundlage hat Ihnen nie gefehlt, und in dem Sinne ist der Bundesrat der Meinung, dass die Bundesverfassung nicht mit zusätzlichen Artikeln angereichert werden soll, die keinen Mehrwert bringen.

Er beantragt Ihnen, dem Nationalrat zu folgen und auf die Vorlage nicht einzutreten.

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